| Pfarrei Schröck v.2004 [Archiv] St. Michael & St. Elisabeth |
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Marburg-Schröck Kettelerstr. 12 Tel. 06424/ 92230 |
Das Pfarrheim St. Michael der katholischen Kirchengemeinde St. Michael und St. Elisabeth in Schröck ist in erster Linie Begegnungsstätte und Treffpunkt für die Mitglieder der Pfarrgemeinde. Das Pfarrheim steht jedoch auch anderen Veranstaltern, Familien, Vereinen etc. zur Verfügung, sofern die Kirchengemeinde oder eine Gruppe der Pfarrei diese Räume zu den gewünschten Zeiten nicht selbst beansprucht.
1. Anmeldungen sind an das Pfarrbüro zu richten. Der Veranstalter unterwirft sich freiwillig den Regeln und Bedingungen, die Für die Nutzung der freigegebenen Räume vom Verwaltungsrat der Kirchengemeinde festgelegt sind.
2. Zur Deckung der Unkosten erhebt die Kirchengemeinde für jeweils 48 Stunden Nutzung einen Betrag von DM 150,00 (+ 60 DM bei Küchenbenutzung). Ausnahmen von diesen Sätzen kann der Pfarrer im Einverständnis mit dem Verwaltungsrat beschließen.
3. Für Tischdecken, Tischdekoration u.ä. hat der Veranstalter selbst zu sorgen.
4. Der Veranstalter verpflichtet sich, für Ruhe und Ordnung bei seinen Veranstaltungen zu sorgen und darauf zu achten, daß die Nachtruhe der Nachbarn nicht gestört wird. Die Kirchengemeinde muß Wert darauf legen, daß der Charakter des Pfarrheimes gewahrt bleibt und Handlungen unterbleiben, die dem Ansehen der Kirchengemeinde schaden.
5. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.
6. Gesetzliche Vorschriften wie z.B. die des Ordnungsamtes u. ä. hat der Veranstalter zu beachten.
7. Die Kirchengemeinde haftet für keinerlei Personen- und Sachschäden, die dem Nutzer auf dem Grundstück der Kirchengemeinde entstehen. Dies gilt auch für die Garderobe.
8. Die benutzten Räume und Gegenstände sind sauber und besenrein zu übergeben. Der Nutzer hat für entstandene Schäden (z.B. zerbrochene Gläser und Geschirr) Schadenersatz zu leisten.
9. Neben dem Beauftragten der Kirchengemeinde sind außer dem Pfarrer die Mitglieder des Verwaltungsrates berechtigt, die Einhaltung der Benutzungsordnung zu überprüfen.
10. Der Nutzer bestätigt durch seine Unterschrift auf der Anmeldung (umseitig), daß er diese Ordnung anerkennt.
(c) Pfarrei Schröck 1996-89
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Stefan Krönung 1996-2007 als Pfarrer in St. Michael und St. Elisabeth |
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Update 31.05.11 |