FAQ zum Thema
Kirchenaustritt v.1.10
Die "Viel
gestellten Fragen" sind bei Computerleuten zur
gebräuchlichen Abkürzung "FAQ" geworden (frequently asked questions).
Es gibt sie auch zum Kirchenaustritt. Aus Sicht eines
katholischen Priesters versuche ich hier einige
Fragen und Antworten zu sammeln und bin für weitere
Anregungen dankbar. Weitere Infos auch unter
http://www.kircheneintrittsstelle.de/
Deutschen Bischöfe im Juni 2006:
Kirchenaustritt hat Konsequenzen
Die deutschen Bischöfe halten an der bisher üblichen Praxis des
Kirchenaustritts fest. In einer aktuellen Erklärung definieren sie
den vor einer staatlichen Behörde erklärten Austritt als "Abfall von
der Kirche". Der Austritt werde durch die Zuleitung an die
zuständige Pfarrei auch kirchlich wirksam. Hintergrund dieser
Erklärung war ein Rundschreiben des Päpstlichen Rats für die
Gesetzestexte, das unter eherechtlichem Aspekt die Konsequenzen des
Kirchenaustritts darlegte. Danach war die Frage aufgetaucht, ob die
in Deutschland übliche Form des Kirchenaustritts den Anforderungen
des Kirchenrechts genügt. www.dbk.de
Wie
erfahrt ihr in der Pfarrei meinen Austritt aus der
Kirche?
Über das Amtsgericht
erfahren wir in der Regel nach einiger Zeit, dass
jemand seinen Austritt aus der katholischen Kirche
erklärt hat. Die Meldung erreicht das Taufpfarramt
zur Eintragung in das Personenstandsregister. Der
Eintrag wird an die Bischöfliche Behörde
weitergemeldet. Nach gängiger Rechtsprechung wäre
es auch möglich, die Namen der Ausgetretenen (z.B. im
Pfarrbrief) zu veröffentlichen.
Wie
gehen wir
als Kirchengemeinde mit einem Kirchenaustritt um?
Zuerst: Wir
respektieren jede persönliche Entscheidung. Der
Kirchenaustritt ist uns in Schröck und Moischt eine
Anfrage. Bedeutet der Austritt eine Absage an den
christlichen Glauben und/oder die kirchliche
Gemeinschaft überhaupt? Wie kommt es, dass ein
Getaufter eines Tages sagen kann: "Diese
Menschen und ihre Kirche bedeuten mir nichts
mehr."
Dazu brauchen wir Ihre
Mithilfe. Aber keine Angst, wir gehen Ausgetretenen
Christen nicht auf die Nerven. In unserer Pfarrei
schicken wir Ihnen einen Fragebogen (mit Rückporto)
und bieten ein Gespräch an.
Wir fragen uns,
inwieweit wir selbst hier in der Pfarrei mit daran
schuld sind und was wir anders machen könnten.
Dazugesagt sei, dass auch wir unter vielen
Unzulänglichkeiten und dem Versagen von
Kirchengliedern und Amtsträgern leiden.
Gibt
es einen Weg zurück?
Ja. Immer.
Selbstverständlich ist die Gemeinschaft der Kirche
jederzeit für Rückkehrwillige geöffnet. Es gibt
keine verschlossene Tür für den, der wieder ein
neues Verhältnis zum katholischen Glauben und
unserer Gemeinde gewinnen will. (s.u.)
Welche
Folgen hat
ein Kirchenaustritt?
Nach der
"Erklärung der Dioezesanbischöfe der
Bundesrepublik vom Dezember 1969 zu Fragen des
kirchlichen Finanzwesens" (AfkKR 138, 1969,
557-559. Text auf www.kath.de - Bistum Limburg) ist der
Kirchenaustritt als "schwere Verfehlung"
bezeichnet worden. Er wird mit dem Entzug von
kirchlichen Rechten bedroht "Wenn also ein
Katholik seinen Austritt aus der Kirche erklärt -
aus welchen Gründen auch immer -, so stellt dies
eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen
Gemeinschaft dar. Er kann daher am sakramentalen
Leben erst wieder teilnehmen, wenn er bereit ist,
seine Austrittserklärung rückgängig zu machen und
seinen Pflichten auch in bezug auf die Kirchensteuer
wieder nachzukommen".
- Aus kirchlichem
Verständnis heraus ist es also für einen
ausgetretenen Katholiken nicht mehr möglich,
am Empfang der Sakramente teilzunehmen.
- Ein Patenamt (bei
Taufe und Firmung) kann nicht mehr
übernommen werden.
- Ein kirchliches
Begräbnis ist ohne vorherige Rückkehr zur
Kirche nicht möglich.
- Eine kirchliche
Hochzeit ist ohne Erlaubnis des Bischofs
nicht möglich. (s.u.)
Vor kurzem wurde bei
uns nach einem Patenschein gefragt, den jemand
anlässlich einer Taufe in der evangelischen Kirche
benötigt. Der Betreffende war aus der Kirche
ausgetreten und wurde nicht mehr in der Kartei
geführt. Die Bestätigung, dass Herr N.N.
"Mitglied der Kirchengemeinde XY" ist,
konnte nicht mehr ausgestellt
werden.
Meine
Freundin/ mein Freund ist aus der katholischen Kirche
ausgetreten. Können wir kirchlich heiraten?
Im Prinzip ja. Der
Kirchenaustritt/ Glaubensabfall ist allerdings ein
"Trauverbot" (CIC/1983). Die Bischöfe in
Deutschland sehen diesen Tatbestand als mögliche
Gefahr für das Ehe- und Familienleben, und sie haben
bestimmt, dass jeder Kirchenaustritt (aus welchen
Gründen auch immer) in den deutschen Diözesen eine
vorgängige Trauerlaubnis des zuständigen Bischofs
erforderlich macht.
(Die Erlaubnis wird
gegeben, wenn der Partner, der zur Kirche gehört,
seine Bereitschaft zur katholischen Lebensführung
und das Bemühen um die katholische Taufe und
Erziehung der künftig gemeinsamen Kinder verspricht
und der andere Partner davon informiert ist.)
Wie viele
Kirchenaustritte gibt es überhaupt?
Die Zahlen schwanken.
Anlässlich des Papstbesuches 1996 hat die Deutsche
Bischofskonferenz geschrieben, dass die
Austrittszahlen seit Jahren hoch sind (ca. 0,5
Prozent der Gläubigen im Jahr; 1994 bundesweit 155
797 Katholiken, im Bistum Fulda 2414.). In Schröck
und Moischt traten bei ca. 1240 Katholiken 1998 (2),
1997 (4), 1996 (7) Glieder aus der Kirche aus. In den
letzten 10 Jahren etwa zusammen 50 Mitglieder aller
Jahrgänge.
In den letzten Jahren
gibt es in der kath. Kirche deutlich weniger
Kirchenaustritte. 1997 waren es 123813 (7% weniger
als im Vorjahr).
Wie
kann man
aus der Kirche austreten?
Im eigentlichen Sinne
gar nicht. Der Kirche gehört ein Mensch durch seine
Taufe an. Auch wenn die innere Wirkung der Taufe nach
christlicher Überzeugung nicht aufhebbar ist, so
kann jemand durchaus aus "mit bürgerlicher
Wirkung" aus der Kirche austreten. Dazu ist
lediglich eine Abmeldung beim zuständigen
Amtsgericht (Gebühr ca. DM ?60,00;
Pass/Personalausweis und Lohnsteuerkarte
erforderlich, bei Verheirateten auch manchmal die
Heiratsurkunde bzw. das Familienbuch) notwendig,
nicht jedoch eine (persönliche) Abmeldung bei seiner
Gemeinde, bzw. dem eigenen Gemeindepfarrer.
Mit diesem Schritt
endet die Kirchensteuerpflicht. Deswegen ist der
Austritt nach den geltenden Vorschriften des
staatlichen Rechts zu vollziehen.
Der Staat räumt wegen
der Gewährleistung des Grundrechts der (negativen)
Religionsfreiheit (Art. 4, Abs. 1 GG) diese
Möglichkeit ein. Von Verfassungs wegen hat die
Austrittserklärung sofortige Wirkung; die Gewährung
einer "Überlegungsfrist", die den Kirchen
die Möglichkeit gäbe, vor dem Wirksamwerden der
Erklärung mit dem Betreffenden noch einmal Kontakt
aufzunehmen, ist für unzulässig erklärt worden
(BVerfGE 44, S. 37).
Lassen
sich die "Kirchenaustritte" durch den
Wegfall der Kirchensteuer
verhindern?
Sicher nicht. Nach der
in der Bundesrepublik Deutschland in der katholischen
Kirche verbreiteten Meinung ist an der theologischen
Legitimiert und der prinzipiellen Richtigkeit des
modernen Kirchensteuerwesens festzuhalten. Dieses
System entspricht der in der Bundesrepublik
Deutschland seit über 100 Jahren geübten und
bewährten Kooperation zwischen den Kirchen und dem
freiheitlich-demokratischen Staat. Das deutsche
Kirchensteuerwesen ist effizient und dient im Letzten
sowohl der Kirche als auch dem Staat selbst, der
durch die zahlreichen sozial-karitativen kirchlichen
Einrichtungen von vielen Tätigkeiten entlastet wird,
die er bei Wegfall der Kirchensteuer selbst
übernehmen müsste.
Eine Änderung dieses
Systems kommt in der politischen Diskussion
regelmäßig auf den Tisch. Prognosen für die
Zukunft sind aber schwer zu treffen.
(Zum Thema
"Kirche und Geld" gibt es eine eigene FAQ
zB. über die Deutsche Bischofskonferenz auf http://www.dbk.de/stichwoerter/fs_stichwoerter.html. Erwin Gatz (Hg.) hat unter
dem Titel "Die Kirchenfinanzen" (Freiburg
2000, 512 Seiten) die unterschiedlichen Modelle von
Kirchenfinanzierung in Europa in den letzten 200
Jahren zusammengetragen.)
Wie
kann ich meinen Kirchenaustritt rückgängig machen?
Es kommt vor, dass
Menschen, die die katholische Kirche verlassen haben,
wieder in die Kirche zurückkehren wollen und eine
Wiederaufnahme anstreben. Bundesweit waren das 1997
7450 Menschen. Im Bistum Fulda wurden 1997 81
Personen (bei 1891 Kirchenaustritten) wieder
aufgenommen.
Dazu sollte zunächst
ein Gespräch mit dem Pfarrer der Wohngemeinde oder
einem anderen Priester gesucht werden. (
www.mach-dich-auf-und.com )
Dabei sollten besprochen werden, aus welchem Grund
der Austritt erfolgt war, und ob damit auch eine
Aufgabe des Glaubens verbunden war; was nun zum
Wiedereintritt bewogen hat; ob damit auch der Wunsch
verbunden wird, den Glauben aktiv zu leben? Falls
durch den Austritt Familienangehörige in ihrem
Glauben beeinträchtigt wurden: Wird ernsthaft
versucht, den Schaden wieder gutzumachen?
Aus dem Gespräch mit
dem Priester wird sich ergeben, ob vor einer
Wiederaufnahme noch bestehende Hindernisse (etwa ein
Beitritt zu einer anderen Religionsgemeinschaft)
aufgehoben werden müssen.
Nach der Klärung
aller Fragen holt der Priester beim Bischof der
Diözese die Genehmigung zur Wiederaufnahme ein.
Weil die Kirche sich
mit dem Rückkehrenden freut, geschieht die Aufnahme
in einer Feier vor Gott, an der neben dem
Aufzunehmenden und dem Priester zumindest zwei Zeugen
teilnehmen.
Der Aufzunehmende
spricht das Apostolische Glaubensbekenntnis und
bekundet damit seinen Willen, wieder ganz zur Kirche
zu gehören. Darauf erklärt der Priester im Auftrag
des Bischofs die Wiederaufnahme. Der Aufgenommene hat
nun wieder alle Gliedschaftsrechte und -pflichten in
der katholischen Kirche. Der Wiedereintritt wird von
der Kirche an das Melderegister weitergemeldet.
Wo
gibt es weitere Informationen?
Schmied, Gerhard;
Kirchenaustritt als abgebrochener Tausch. Analyse von
Lebenslaufinterviews. Nachwort Bischof Lehmann, 59 S.
m. Statistiken, Mainz 1994 (Bestellung unter www.kath.de )
Rufen Sie an
Fragen Sie nach:
Pfr. Stefan Krönung (Email: stefan@kroenung.de, Tel. 06424-92230).
Jan. 1998: In den
einschlägigen Newsgroups des Internet haben die
"FAQ" zahlreiche Reaktionen hervorgerufen,
i.d.R. üble Beschimpfungen über die Kirche. Aber
für die Überarbeitung dieser FAQ waren interessante
Hinweise dabei. Seitdem werden die Zahlen
aktualisiert und die FAQ fortgeschrieben. Danke!
Begonnen: 21.01.98,
Aktueller Stand siehe
www.credobox.de/faqka.htm und ggf. ergänzt und
verbessert.