Pfarrei Schröck v.2004 [Archiv]
St. Michael & St. Elisabeth
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FAQ zum Thema Kirchenaustritt v.1.10

Wie erfahrt ihr in der Pfarrei meinen Austritt aus der Kirche? Wie gehen wir als Kirchengemeinde mit einem Kirchenaustritt um?
Gibt es einen Weg zurück? Welche Folgen hat ein Kirchenaustritt?
Meine Freundin/ mein Freund ist aus der katholischen Kirche ausgetreten. Können wir kirchlich heiraten? Wie viele Kirchenaustritte gibt es überhaupt?
Wie kann man aus der Kirche austreten? Lassen sich die "Kirchenaustritte" durch den Wegfall der Kirchensteuer verhindern?
Wie kann ich meinen Kirchenaustritt rückgängig machen? Wo gibt es weitere Informationen?

Die "Viel gestellten Fragen" sind bei Computerleuten zur gebräuchlichen Abkürzung "FAQ" geworden (frequently asked questions). Es gibt sie auch zum Kirchenaustritt. Aus Sicht eines katholischen Priesters versuche ich hier einige Fragen und Antworten zu sammeln und bin für weitere Anregungen dankbar. Weitere Infos auch unter http://www.kircheneintrittsstelle.de/

Deutschen Bischöfe im Juni 2006: Kirchenaustritt hat Konsequenzen
Die deutschen Bischöfe halten an der bisher üblichen Praxis des Kirchenaustritts fest. In einer aktuellen Erklärung definieren sie den vor einer staatlichen Behörde erklärten Austritt als "Abfall von der Kirche". Der Austritt werde durch die Zuleitung an die zuständige Pfarrei auch kirchlich wirksam. Hintergrund dieser Erklärung war ein Rundschreiben des Päpstlichen Rats für die Gesetzestexte, das unter eherechtlichem Aspekt die Konsequenzen des Kirchenaustritts darlegte. Danach war die Frage aufgetaucht, ob die in Deutschland übliche Form des Kirchenaustritts den Anforderungen des Kirchenrechts genügt. www.dbk.de

Wie erfahrt ihr in der Pfarrei meinen Austritt aus der Kirche?

Über das Amtsgericht erfahren wir in der Regel nach einiger Zeit, dass jemand seinen Austritt aus der katholischen Kirche erklärt hat. Die Meldung erreicht das Taufpfarramt zur Eintragung in das Personenstandsregister. Der Eintrag wird an die Bischöfliche Behörde weitergemeldet. Nach gängiger Rechtsprechung wäre es auch möglich, die Namen der Ausgetretenen (z.B. im Pfarrbrief) zu veröffentlichen.

Wie gehen wir als Kirchengemeinde mit einem Kirchenaustritt um?

Zuerst: Wir respektieren jede persönliche Entscheidung. Der Kirchenaustritt ist uns in Schröck und Moischt eine Anfrage. Bedeutet der Austritt eine Absage an den christlichen Glauben und/oder die kirchliche Gemeinschaft überhaupt? Wie kommt es, dass ein Getaufter eines Tages sagen kann: "Diese Menschen und ihre Kirche bedeuten mir nichts mehr."

Dazu brauchen wir Ihre Mithilfe. Aber keine Angst, wir gehen Ausgetretenen Christen nicht auf die Nerven. In unserer Pfarrei schicken wir Ihnen einen Fragebogen (mit Rückporto) und bieten ein Gespräch an.

Wir fragen uns, inwieweit wir selbst hier in der Pfarrei mit daran schuld sind und was wir anders machen könnten. Dazugesagt sei, dass auch wir unter vielen Unzulänglichkeiten und dem Versagen von Kirchengliedern und Amtsträgern leiden.

Gibt es einen Weg zurück?

Ja. Immer. Selbstverständlich ist die Gemeinschaft der Kirche jederzeit für Rückkehrwillige geöffnet. Es gibt keine verschlossene Tür für den, der wieder ein neues Verhältnis zum katholischen Glauben und unserer Gemeinde gewinnen will. (s.u.)

Welche Folgen hat ein Kirchenaustritt?

Nach der "Erklärung der Dioezesanbischöfe der Bundesrepublik vom Dezember 1969 zu Fragen des kirchlichen Finanzwesens" (AfkKR 138, 1969, 557-559. Text auf www.kath.de - Bistum Limburg) ist der Kirchenaustritt als "schwere Verfehlung" bezeichnet worden. Er wird mit dem Entzug von kirchlichen Rechten bedroht "Wenn also ein Katholik seinen Austritt aus der Kirche erklärt - aus welchen Gründen auch immer -, so stellt dies eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft dar. Er kann daher am sakramentalen Leben erst wieder teilnehmen, wenn er bereit ist, seine Austrittserklärung rückgängig zu machen und seinen Pflichten auch in bezug auf die Kirchensteuer wieder nachzukommen".

  • Aus kirchlichem Verständnis heraus ist es also für einen ausgetretenen Katholiken nicht mehr möglich, am Empfang der Sakramente teilzunehmen.
  • Ein Patenamt (bei Taufe und Firmung) kann nicht mehr übernommen werden.
  • Ein kirchliches Begräbnis ist ohne vorherige Rückkehr zur Kirche nicht möglich.
  • Eine kirchliche Hochzeit ist ohne Erlaubnis des Bischofs nicht möglich. (s.u.)

Vor kurzem wurde bei uns nach einem Patenschein gefragt, den jemand anlässlich einer Taufe in der evangelischen Kirche benötigt. Der Betreffende war aus der Kirche ausgetreten und wurde nicht mehr in der Kartei geführt. Die Bestätigung, dass Herr N.N. "Mitglied der Kirchengemeinde XY" ist, konnte nicht mehr ausgestellt werden.

Meine Freundin/ mein Freund ist aus der katholischen Kirche ausgetreten. Können wir kirchlich heiraten?

Im Prinzip ja. Der Kirchenaustritt/ Glaubensabfall ist allerdings ein "Trauverbot" (CIC/1983). Die Bischöfe in Deutschland sehen diesen Tatbestand als mögliche Gefahr für das Ehe- und Familienleben, und sie haben bestimmt, dass jeder Kirchenaustritt (aus welchen Gründen auch immer) in den deutschen Diözesen eine vorgängige Trauerlaubnis des zuständigen Bischofs erforderlich macht.

(Die Erlaubnis wird gegeben, wenn der Partner, der zur Kirche gehört, seine Bereitschaft zur katholischen Lebensführung und das Bemühen um die katholische Taufe und Erziehung der künftig gemeinsamen Kinder verspricht und der andere Partner davon informiert ist.)

Wie viele Kirchenaustritte gibt es überhaupt?

Die Zahlen schwanken. Anlässlich des Papstbesuches 1996 hat die Deutsche Bischofskonferenz geschrieben, dass die Austrittszahlen seit Jahren hoch sind (ca. 0,5 Prozent der Gläubigen im Jahr; 1994 bundesweit 155 797 Katholiken, im Bistum Fulda 2414.). In Schröck und Moischt traten bei ca. 1240 Katholiken 1998 (2), 1997 (4), 1996 (7) Glieder aus der Kirche aus. In den letzten 10 Jahren etwa zusammen 50 Mitglieder aller Jahrgänge.

In den letzten Jahren gibt es in der kath. Kirche deutlich weniger Kirchenaustritte. 1997 waren es 123813 (7% weniger als im Vorjahr).

Wie kann man aus der Kirche austreten?

Im eigentlichen Sinne gar nicht. Der Kirche gehört ein Mensch durch seine Taufe an. Auch wenn die innere Wirkung der Taufe nach christlicher Überzeugung nicht aufhebbar ist, so kann jemand durchaus aus "mit bürgerlicher Wirkung" aus der Kirche austreten. Dazu ist lediglich eine Abmeldung beim zuständigen Amtsgericht (Gebühr ca. DM ?60,00; Pass/Personalausweis und Lohnsteuerkarte erforderlich, bei Verheirateten auch manchmal die Heiratsurkunde bzw. das Familienbuch) notwendig, nicht jedoch eine (persönliche) Abmeldung bei seiner Gemeinde, bzw. dem eigenen Gemeindepfarrer.

Mit diesem Schritt endet die Kirchensteuerpflicht. Deswegen ist der Austritt nach den geltenden Vorschriften des staatlichen Rechts zu vollziehen.

Der Staat räumt wegen der Gewährleistung des Grundrechts der (negativen) Religionsfreiheit (Art. 4, Abs. 1 GG) diese Möglichkeit ein. Von Verfassungs wegen hat die Austrittserklärung sofortige Wirkung; die Gewährung einer "Überlegungsfrist", die den Kirchen die Möglichkeit gäbe, vor dem Wirksamwerden der Erklärung mit dem Betreffenden noch einmal Kontakt aufzunehmen, ist für unzulässig erklärt worden (BVerfGE 44, S. 37).

Lassen sich die "Kirchenaustritte" durch den Wegfall der Kirchensteuer verhindern?

Sicher nicht. Nach der in der Bundesrepublik Deutschland in der katholischen Kirche verbreiteten Meinung ist an der theologischen Legitimiert und der prinzipiellen Richtigkeit des modernen Kirchensteuerwesens festzuhalten. Dieses System entspricht der in der Bundesrepublik Deutschland seit über 100 Jahren geübten und bewährten Kooperation zwischen den Kirchen und dem freiheitlich-demokratischen Staat. Das deutsche Kirchensteuerwesen ist effizient und dient im Letzten sowohl der Kirche als auch dem Staat selbst, der durch die zahlreichen sozial-karitativen kirchlichen Einrichtungen von vielen Tätigkeiten entlastet wird, die er bei Wegfall der Kirchensteuer selbst übernehmen müsste.

Eine Änderung dieses Systems kommt in der politischen Diskussion regelmäßig auf den Tisch. Prognosen für die Zukunft sind aber schwer zu treffen.

(Zum Thema "Kirche und Geld" gibt es eine eigene FAQ zB. über die Deutsche Bischofskonferenz auf http://www.dbk.de/stichwoerter/fs_stichwoerter.html. Erwin Gatz (Hg.) hat unter dem Titel "Die Kirchenfinanzen" (Freiburg 2000, 512 Seiten) die unterschiedlichen Modelle von Kirchenfinanzierung in Europa in den letzten 200 Jahren zusammengetragen.)

Wie kann ich meinen Kirchenaustritt rückgängig machen?

Es kommt vor, dass Menschen, die die katholische Kirche verlassen haben, wieder in die Kirche zurückkehren wollen und eine Wiederaufnahme anstreben. Bundesweit waren das 1997 7450 Menschen. Im Bistum Fulda wurden 1997 81 Personen (bei 1891 Kirchenaustritten) wieder aufgenommen.

Dazu sollte zunächst ein Gespräch mit dem Pfarrer der Wohngemeinde oder einem anderen Priester gesucht werden. ( www.mach-dich-auf-und.com  )
Dabei sollten besprochen werden, aus welchem Grund der Austritt erfolgt war, und ob damit auch eine Aufgabe des Glaubens verbunden war; was nun zum Wiedereintritt bewogen hat; ob damit auch der Wunsch verbunden wird, den Glauben aktiv zu leben? Falls durch den Austritt Familienangehörige in ihrem Glauben beeinträchtigt wurden: Wird ernsthaft versucht, den Schaden wieder gutzumachen?

Aus dem Gespräch mit dem Priester wird sich ergeben, ob vor einer Wiederaufnahme noch bestehende Hindernisse (etwa ein Beitritt zu einer anderen Religionsgemeinschaft) aufgehoben werden müssen.

Nach der Klärung aller Fragen holt der Priester beim Bischof der Diözese die Genehmigung zur Wiederaufnahme ein.

Weil die Kirche sich mit dem Rückkehrenden freut, geschieht die Aufnahme in einer Feier vor Gott, an der neben dem Aufzunehmenden und dem Priester zumindest zwei Zeugen teilnehmen.

Der Aufzunehmende spricht das Apostolische Glaubensbekenntnis und bekundet damit seinen Willen, wieder ganz zur Kirche zu gehören. Darauf erklärt der Priester im Auftrag des Bischofs die Wiederaufnahme. Der Aufgenommene hat nun wieder alle Gliedschaftsrechte und -pflichten in der katholischen Kirche. Der Wiedereintritt wird von der Kirche an das Melderegister weitergemeldet.

Wo gibt es weitere Informationen?

Schmied, Gerhard; Kirchenaustritt als abgebrochener Tausch. Analyse von Lebenslaufinterviews. Nachwort Bischof Lehmann, 59 S. m. Statistiken, Mainz 1994 (Bestellung unter www.kath.de )

Rufen Sie an – Fragen Sie nach:
Pfr. Stefan Krönung (Email:
stefan@kroenung.de, Tel. 06424-92230).

Jan. 1998: In den einschlägigen Newsgroups des Internet haben die "FAQ" zahlreiche Reaktionen hervorgerufen, i.d.R. üble Beschimpfungen über die Kirche. Aber für die Überarbeitung dieser FAQ waren interessante Hinweise dabei. Seitdem werden die Zahlen aktualisiert und die FAQ fortgeschrieben. Danke!

Begonnen: 21.01.98, Aktueller Stand siehe www.credobox.de/faqka.htm  und ggf. ergänzt und verbessert.

Stefan Krönung 1996-2007 als Pfarrer in St. Michael und St. Elisabeth

 

 

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 Update 31.05.11