Pfarrei Schröck v.2004 [Archiv]
St. Michael & St. Elisabeth
HOME PFARREI GOTTESDIENST 35043 Marburg-Schröck
Kettelerstr. 12 Tel. 06424/ 92230
 

Liturgische Dienste und Aufgaben in der Pfarrkirche

Lektor Kommunionhelfer
Unsere Orgel (Organist, Kantor) Minstranten
 

Was ist ein Lektor? Was ist die Lektorin?

Z u m A n f a n g | w e i t e r

Steuerelement zu PFARREI v1.0Ein Liturgisches Handbuch formuliert eindeutig knapp: "Lektor ist ein mit dem Vorlesen der Schriftperikopen im Gottesdienst beauftragtes Gemeindemitglied."

Die Geschichte dieses Amtes mögen ein paar Notizen aufzeigen: "Der zunächst im Einzelfall geleistete Dienst verfestigte sich sehr früh zu einem eigenen Amt, das allmählich zum Klerus gerechnet wurde. Es war die einzige Niedere Weihe, die sich in allen Riten auch des Ostens durchgesetzt hat. Als später das Evangelium dem Diakon und Priester und die Epistel im römischen Levitenamt dem Subdiakon vorbehalten wurden, verlor der Lektor seine eigentliche Funktion. Seit dem 10. Jh. wird die Lektorenweihe im Rahmen der vier Niederen Weihen zu einer rein formellen Vorbereitungsstufe auf die Priesterweihe ohne eigentliche Funktion. - Durch das Apostolische Schreiben Pauls VI wurden 1972 die Niederen Weihen aufgehoben, das Lektorenamt jedoch im Sinn eines Dienstes beibehalten und aufgewertet.

 (Fortsetzung)

Der Kommunionhelfer

Z u m A n f a n g | w e i t e r

In der alten Kirche war es verbreiteter Brauch, den Gläubigen das eucharistische Brot mitzugeben, damit sie es an eucharistiefreien Tagen selbst empfangen oder auch zu den Kranken und Gefangenen bringen konnten. Auch als in späteren Jahrhunderten nur Priester und Diakone als legitime Kommunionspender galten, gab es immer wieder Beispiele dafür, daß in Notfällen auch Laien die konsekrierte Hostie zu Kranken und Gefangenen bringen durften. So wurde beispielsweise auch in unserem Jahrhundert den mexikanischen Bischöfen von Rom aus erlaubt, in der Zeit der dortigen Kirchenbedrückung Laien diese Vollmacht zu erteilen (23.12. 1927). Nach dem II. Vatikanum gewährte die Sakramentenkongregation verschiedenen Bischofskonferenzen im Hinblick auf den bestehenden Priestermangel und die große Zahl der Kommunikanten die Möglichkeit, entsprechende Vollmachten in Rom zu beantragen (Für die DDR 1965, für die BRD 1967/68). In ihrer Instruktion "Fidei custos" vom 30.4.1969 wird dies auf alle Bischöfe generell ausgedehnt, wobei die gewährte Vollmacht drei Jahre dauern soll. Als "außerordentliche Spender der Kommunion" werden erstmals auch Frauen zugelassen. Vier Jahre später erschien die Instruktion "Immensae caritatis" vom 29.1.1973 "über die Erleichterung des Kommunionempfangs bei bestimmten Anlässen". In ihr werden die Ortsordinarien auch ohne Antrag und Begründung bevollmächtigt (mit Delegationsmöglichkeit), geeignete Personen männlichen und weiblichen Geschlechts zu beauftragen, den Gläubigen und auch sich selbst die Kommunion zu spenden. Voraussetzung ist ein Mangel an ordinierten Kommunionspendern und damit ein wirklicher seelsorglicher Notstand. Eingeschlossen ist dabei auch die Vollmacht, Krankenkommunion und Wegzehrung zu spenden. Es soll "niemand bestimmt werden, dessen Beauftragung bei den Gläubigen Verwunderung hervorrufen könnte". Die Beauftragung soll der Gemeinde mitgeteilt werden. - Der beigefügte Ritus zur Beauftragung sieht vor, daß sie im Rahmen einer Meßfeier oder eines Wortgottesdienstes stattfindet. In einer Homilie erläutert der Zelebrant Sinn und Aufgabe dieses neuen Gemeindedienstes, fragt nach der Bereitschaft des Kandidaten und spricht ein Fürbitt- und Segensgebet. In den Fürbitten soll auch für die Neubeauftragten gebetet werden. - In besonders dringlichen Einzelfällen ist vorgesehen, daß sich ein zur Kommunionausteilung aufgefordertes Gemeinde-mitglied während der Brotbrechung der Meßfeier an den Altar begibt und der Zelebrant ihn nach dem Agnus Dei mit den Worten segnet: "Es segne dich (Sie) Gott der Allmächtige zu deinem (Ihrem) Dienst, den Brüdern und Schwestern Christi Leib zu reichen." - Die Instruktion "Immensae caritatis" und der beigefügte Ritus finden sich im adaptierten Faszikel des Römischen Pontifikale "Die Beauftragung von Lektoren, Akolythen und Kommunionhelfern..." (1974).

Durch einen neuen Faszikel des Rituale Romanum, dessen adaptierte (Studien-)Ausgabe unter dem Titel "Kommunionspendung und Eucharistieverehrung außerhalb der Messe" 1976 erschien, hat der Kommunionhelfer auch das Recht, einen Wortgottesdienst mit Kommunionspendung zu leiten (S.21) und das Allerheiligste in Pyxis oder Monstranz zur Verehrung auf dem Altar zu exponieren und es zum Schluß wieder in den Tabernakel zurückzustellen. Der Segen mit dem Allerheiligsten bleibt jedoch dem Priester und Diakon vorbehalten. - Inzwischen sind viele Tausende von Männern und Frauen allein im deutschsprachigen Raum im Kommunionspendedienst eingesetzt, wobei die entsprechende Vorbereitung in den meisten Diözesen durch geistliche Fortbildung weitergeführt wird. Mit Recht kann man von einem "geglückten Experiment" zum Besten der Kirche und der Gemeinden sprechen.

Im Bistum Fulda wird der Dienst durch die "Kirchliche Sendung" des Bischofs ausgesprochen. Sie gilt im Bereich der angegebenen Pfarrei und beinhaltet den Auftrag "die heilige Kommunion auszuteilen und auch, nach Weisung Ihres Pfarrers, Kranken und Alten ins Haus zu bringen." Die Ermächtigung gilt für fünf Jahre. Besinnungstage und Fortbildungen werden jährlich angeboten.

Kommunionhelfer in unserer Pfarrei sind derzeit:

Heinrich Nau, Schröck Hildegard Vollmar, Schröck Dr. Bertold Gerdes, Moischt

Z u m A n f a n g | w e i t e r

Stefan Krönung 1996-2007 als Pfarrer in St. Michael und St. Elisabeth

 

 

 © 1996-2007  - www.pfarrei-schroeck.de  

 Update 31.05.11

www.pfarrei-schroeck.de (c) 1998-2001