Was ist ein Lektor? Was ist die Lektorin?
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Ein Liturgisches Handbuch
formuliert eindeutig knapp: "Lektor ist ein
mit dem Vorlesen der Schriftperikopen im Gottesdienst
beauftragtes Gemeindemitglied."
Die Geschichte dieses
Amtes mögen ein paar Notizen aufzeigen: "Der
zunächst im Einzelfall geleistete Dienst verfestigte
sich sehr früh zu einem eigenen Amt, das allmählich
zum Klerus gerechnet wurde. Es war die einzige
Niedere Weihe, die sich in allen Riten auch des
Ostens durchgesetzt hat. Als später das Evangelium
dem Diakon und Priester und die Epistel im römischen
Levitenamt dem Subdiakon vorbehalten wurden, verlor
der Lektor seine eigentliche Funktion. Seit dem 10.
Jh. wird die Lektorenweihe im Rahmen der vier
Niederen Weihen zu einer rein formellen
Vorbereitungsstufe auf die Priesterweihe ohne
eigentliche Funktion. - Durch das Apostolische
Schreiben Pauls VI wurden 1972 die Niederen Weihen
aufgehoben, das Lektorenamt jedoch im Sinn eines
Dienstes beibehalten und aufgewertet.
(Fortsetzung)
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In der alten Kirche war es
verbreiteter Brauch, den Gläubigen das
eucharistische Brot mitzugeben, damit sie es an
eucharistiefreien Tagen selbst empfangen oder auch zu
den Kranken und Gefangenen bringen konnten. Auch als
in späteren Jahrhunderten nur Priester und Diakone
als legitime Kommunionspender galten, gab es immer
wieder Beispiele dafür, daß in Notfällen auch
Laien die konsekrierte Hostie zu Kranken und
Gefangenen bringen durften. So wurde beispielsweise
auch in unserem Jahrhundert den mexikanischen
Bischöfen von Rom aus erlaubt, in der Zeit der
dortigen Kirchenbedrückung Laien diese Vollmacht zu
erteilen (23.12. 1927). Nach dem II. Vatikanum
gewährte die Sakramentenkongregation verschiedenen
Bischofskonferenzen im Hinblick auf den bestehenden
Priestermangel und die große Zahl der Kommunikanten
die Möglichkeit, entsprechende Vollmachten in Rom zu
beantragen (Für die DDR 1965, für die BRD 1967/68).
In ihrer Instruktion "Fidei custos" vom
30.4.1969 wird dies auf alle Bischöfe generell
ausgedehnt, wobei die gewährte Vollmacht drei Jahre
dauern soll. Als "außerordentliche Spender der
Kommunion" werden erstmals auch Frauen
zugelassen. Vier Jahre später erschien die
Instruktion "Immensae caritatis" vom
29.1.1973 "über die Erleichterung des
Kommunionempfangs bei bestimmten Anlässen". In
ihr werden die Ortsordinarien auch ohne Antrag und
Begründung bevollmächtigt (mit
Delegationsmöglichkeit), geeignete Personen
männlichen und weiblichen Geschlechts zu
beauftragen, den Gläubigen und auch sich selbst die
Kommunion zu spenden. Voraussetzung ist ein Mangel an
ordinierten Kommunionspendern und damit ein
wirklicher seelsorglicher Notstand. Eingeschlossen
ist dabei auch die Vollmacht, Krankenkommunion und
Wegzehrung zu spenden. Es soll "niemand bestimmt
werden, dessen Beauftragung bei den Gläubigen
Verwunderung hervorrufen könnte". Die
Beauftragung soll der Gemeinde mitgeteilt werden. -
Der beigefügte Ritus zur Beauftragung sieht vor,
daß sie im Rahmen einer Meßfeier oder eines
Wortgottesdienstes stattfindet. In einer Homilie
erläutert der Zelebrant Sinn und Aufgabe dieses
neuen Gemeindedienstes, fragt nach der Bereitschaft
des Kandidaten und spricht ein Fürbitt- und
Segensgebet. In den Fürbitten soll auch für die
Neubeauftragten gebetet werden. - In besonders
dringlichen Einzelfällen ist vorgesehen, daß sich
ein zur Kommunionausteilung aufgefordertes
Gemeinde-mitglied während der Brotbrechung der
Meßfeier an den Altar begibt und der Zelebrant ihn
nach dem Agnus Dei mit den Worten segnet: "Es
segne dich (Sie) Gott der Allmächtige zu deinem
(Ihrem) Dienst, den Brüdern und Schwestern Christi
Leib zu reichen." - Die Instruktion
"Immensae caritatis" und der beigefügte
Ritus finden sich im adaptierten Faszikel des
Römischen Pontifikale "Die Beauftragung von
Lektoren, Akolythen und Kommunionhelfern..."
(1974).
Durch einen neuen Faszikel des
Rituale Romanum, dessen adaptierte (Studien-)Ausgabe
unter dem Titel "Kommunionspendung und
Eucharistieverehrung außerhalb der Messe" 1976
erschien, hat der Kommunionhelfer auch das Recht,
einen Wortgottesdienst mit Kommunionspendung zu
leiten (S.21) und das Allerheiligste in Pyxis oder
Monstranz zur Verehrung auf dem Altar zu exponieren
und es zum Schluß wieder in den Tabernakel
zurückzustellen. Der Segen mit dem Allerheiligsten
bleibt jedoch dem Priester und Diakon vorbehalten. -
Inzwischen sind viele Tausende von Männern und
Frauen allein im deutschsprachigen Raum im
Kommunionspendedienst eingesetzt, wobei die
entsprechende Vorbereitung in den meisten Diözesen
durch geistliche Fortbildung weitergeführt wird. Mit
Recht kann man von einem "geglückten
Experiment" zum Besten der Kirche und der
Gemeinden sprechen.
Im Bistum Fulda wird der Dienst
durch die "Kirchliche Sendung" des Bischofs
ausgesprochen. Sie gilt im Bereich der angegebenen
Pfarrei und beinhaltet den Auftrag "die heilige
Kommunion auszuteilen und auch, nach Weisung Ihres
Pfarrers, Kranken und Alten ins Haus zu
bringen." Die Ermächtigung gilt für fünf
Jahre. Besinnungstage und Fortbildungen werden jährlich angeboten.
Kommunionhelfer in
unserer Pfarrei sind derzeit:
| Heinrich
Nau, Schröck |
Hildegard
Vollmar, Schröck |
Dr.
Bertold Gerdes, Moischt |
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