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Z u m A n f a n g |
w e i t e r
Es ist gut, zu wissen, wer ich bin
und woher ich komme. Ich darf vertrauen, dass das Ziel
meines Lebens Gottes neue Welt ist, in der wir mit
Menschen aller Schichten und Gruppen, Rassen und Sprachen
in Einheit und Frieden leben. Für viele Menschen ist es interessant, Geburts-, Ehe-
oder Sterbedaten von Verwandten zu haben und sich mit den
Generationen vor uns zu beschäftigen. Hierfür sind
Kirchenbücher wahre "Schatzkisten".
Das älteste Schröcker Kirchenbuch
ist aus dem Jahre 1656.
Oftmals erhalten wir detaillierte
Anfragen zur
Ahnenforschung in unseren Kirchenbüchern. Leider kann mit
Verweis auf eine Weisung der Bischöflichen Behörde in
Fulda dies in Schröck nicht gestattet werden. Den
Pfarrämtern ist es aus Datenschutzgründen und zum
Schutz der alten Archivbeständen untersagt, Einblicke zu
gestatten.
Im »Bischöflichen
Generalvikariat können Sie
allerdings am Lesegerät die aufbereiteten Akten gerne
einsehen. Dort steht Ihnen auch geschultes Personal zur
Verfügung.
Anschrift:
Paulustor 5, D-36037 Fulda, Tel. (0661) 87375 und
87376 Öffnungszeiten: Mo-Mi
8.00-12.30, 14.00-16.00 Uhr, Do 8.00-12.30,
14.00-17.00 Uhr, Fr 8.00-13.30 Uhr, Ausstattung: 3-4 Arbeitsplätze,
Fotokopiermöglichkeiten, 2 Lesegeräte für
Microfiches, eines davon mit
Fotokopiermöglichkeit (Auskunft ohne Gewähr) |
In unser Pfarrei ist Dr. Lothar Weitzel Spezialist für Ahnenforschung.
An Ihn können Sie sich in genealogischen Fragen wenden. Email:
weitzell@mailer.uni-marburg.de
Schröck:
http://home.t-online.de/home/pfeiffer.essen/staubitz.htm (Fischer, Staubitz)
Eine FAQ zum Thema bietet
http://www.genealogy.com/gene/faqs/sgg.html.
Übersicht
"Hessischer Kirchenbücher"
http://w3g.med.uni-giessen.de/gene/reg/HES/heskbv.html
Die
Feier der Krankenkommuion
Z u m A n f a n g |
w e i t e r
"Es ist ein wichtiges
Anliegen, daß die Gemeinde, die sich zur Feier der
Eucharistie versammelt, diejenigen nicht vergißt, die
wegen ihres Alters oder wegen einer Krankheit nicht daran
teilnehmen können. Die Krankenkommunion ist ein Zeichen
der Verbundenheit der Gemeinde mit ihren Kranken. Deshalb
sollen Priester, Diakone und beauftragte Helfer gern
bereit sein, ihnen die heilige Kommunion zu überbringen.
Die Verbindung zwischen der
Gemeinde und ihren Kranken sollte auch in den
Gottesdiensten sichtbar werden.
Sie kommt besonders deutlich zum
Ausdruck, wenn in der sonntäglichen Eucharistiefeier der
Kranken in den Fürbitten gedacht wird und die Kommunion
aus dieser Feier den Kranken überbracht wird.
Damit die Kranken auch unmittelbar
die kirchliche Gemeinschaft erfahren können, sollte die
Eucharistie hin und wieder im Krankenzimmer in
Anwesenheit einer kleinen Hausgemeinde, der Familie und
der Nachbarschaft, gefeiert werden."
Quelle: Pastorale
Einführung der Bischöfe des deutschen Sprachgebietes in
"Die Feier der Krankensakramente" , Nr. 20
Bei uns in Schröck und Moischt
Modell
einer Haus- und Krankenkommunion
Was ist ein Kommunionhelfer?
Z u m A n f a n g |
FAQ | w e i t e r
Die Ortskirchensteuer ist eine
Steuer, die den Kirchengemeinden für ihre örtlichen
Bedürfnisse zusteht und zum Ausgleich des
Haushaltsplanes erhoben wird. Sie wird erhoben von allen
Mitgliedern der Kirchengemeinde, die bei Beginn des
Kalenderjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben und
eigene Einkünfte oder Bezüge hatten, die zur
Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet waren.
Bezieher von Renten und Ruhegehältern sind ebenfalls
kirchgeldpflichtig. Nicht
kirchgeldpflichtig sind Ehegatten ohne eigenes Einkommen
sowie die Empfänger von Sozialhilfe (Hilfe zum
Lebensunterhalt im Sinne von § 11 des
Bundessozialhilfegesetzes).
Das einheitliche
Kirchgeld für 2003 beträgt 8 Euro
Unser Kirchgeldkonto hat die
Nummer 17050966 bei der Marburger Bank
(BLZ 513900 00)
Z u m A n f a n g |
FAQ |
w e i t e r
Anmerkungen im Detail:
Auf Grund des Gesetzes
über die Erhebung von Steuern durch die Kirchen,
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Lande
Hessen (Kirchensteuergesetz) in der Fassung vom 25.
September 1968 (GVBI. 1 S.267), zuletzt geändert am
12.2.1986 (GVBI I S.90), der Verordnung zur Durchführung
des Kirchensteuer-gesetzes vom 23. November 1968 (GVBI. I
S.291), zuletzt geändert am 20.12.1974 (GVBI. I 1975
S.5) und der Kirchensteuerordnung für die Diözese Fulda
(hessischer Anteil) vom 12. Dezember 1968 (StAnz. 1/1969
S.19) mit Änderungen und Ergänzungen vom 1. Februar
1969 (StAnz. 13/1969 S.542), 12. Dezember 1969 (StAnz.
4/1970 S.163), 10. Juli 1970, (StAnz. 41/1970 S.1989),
27. November 1970 (StAnz. 4/1971 S.147) und 4. April 1974
(StAnz. 21/1974 S.977) sind die Kirchengemeinden in der
Diözese Fulda berechtigt, von den Katholiken, die der
Kirchengemeinde durch Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt angehören, Ortskirchensteuer zu erheben, und
zwar einzeln oder nebeneinander a) als Abgabe nach den
Grundsteuermeßbeträgen, b) als festes oder gestaffeltes
Kirchgeld.
Die Ortskirchensteuer
unterliegt der zwangsweisen Beitreibung durch das
Finanzamt. Die Vorschriften der Abgaben-Ordnung und des
Verwaltungszustellungsgesetzes finden in ihrer jeweiligen
Fassung gemäß § 15 des Kirchensteuergesetzes in
Verbindung mit der Kirchensteuerordnung entsprechende
Anwendung.
Das Kirchgeld wird erhoben
von allen Mitgliedern der Kirchengemeinde, die bei Beginn
des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben und
eigene Einkünfte oder Bezüge hatten, die zur
Bestreitung des Unterhaltes bestimmt oder geeignet waren.
Unterhalt und Tätigkeit im Haushalt oder im Betrieb
desjenigen, der den Unterhalt gewährt, gilt als eigenes
Einkommen. Dies gilt nicht für Ehegatten ohne eigenes
Einkommen.
Bezieher von Renten und
Ruhegehältern sind ebenfalls kirchgeldpflichtig. Von der
Entrichtung befreit sind nur die Empfänger von
Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt im Sinne von § 11
des Bundessozialhilfegesetzes vom 30.6.1961 -BGBI. 1
S.815). Ehegatten werden jeder für sich nach der in
ihrer jeweiligen Person gegebenen Bemessungsgrundlage zur
Ortskirchensteuer veranlagt. Die Einstufung beim
gestaffelten Kirchgeld beruht auf einer nach bestem
Wissen vorgenommenen Schätzung; sollte sie nicht
zutreffend sein, wenden Sie sich bitte unter Vorlage
eines geeigneten Nachweises und innerhalb der
Rechtsmittelfrist an das Büro der Pfarrei oder des
Kirchengemeindeverbandes. Sie erhalten dann einen
berichtigten Steuerbescheid. Ein förmlicher Widerspruch
ist in solchen Fällen nicht notwendig.
Z u m A n f a n g | w e i t e r
FAQ zum Ortskirchgeld
Z u m A n f a n g | w e i t e r
Frage: Wieso
schickt der Pfarrer in manche Häuser fünf
Kirchgeldbescheide?
Antwort: Wie oben
geschrieben richtet sich das Kirchgeld nach dem
persönlichen Einkommen. Es ist daher möglich, daß in
einem Haus fünf und mehr Personen ein eigenes Einkommen
haben und zum Kirchegeld verpflichtet sind. Die Frage
kann nach der Selbsteinschätzung jeder für sich selbst
beantworten.
Frage: Wo kann ich
weitere Informationen finden?
Zum Thema "Kirche und
Geld" gibt es eine eigene FAQ zB. über die Deutsche
Bischofskonferenz auf
http://www.dbk.de/stichwoerter/fs_stichwoerter.html . Erwin Gatz (Hg.) hat unter dem
Titel "Die Kirchenfinanzen" (Freiburg 2000, 512
Seiten) die unterschiedlichen Modelle von
Kirchenfinanzierung in Europa in den letzten 200 Jahren
zusammengetragen.
Z u m A n f a n g |
FAQ |
w e i t e r
Über das Amtsgericht erfahren wir
in der Regel, daß jemand seinen Austritt aus der
katholischen Kirche erklärt. Ein solcher Schritt ist uns
nicht gleichgültig. Damit geht die Frage einher, ob es
der christliche Glauben und die kirchliche Gemeinschaft
überhaupt sind, die einem Menschen nichts mehr bedeuten.
Wir müssen uns auch fragen,
inwieweit wir selbst hier in der Pfarrei mit daran schuld
sind und was wir anders machen könnten. Dazugesagt sei,
daß auch wir unter vielen Unzulänglichkeiten und dem
Versagen von Kirchengliedern und Amtsträgern leiden.
Jede Austrittserklärung regt uns
auch zum Nachdenken darüber an, was an der Gemeinschaft
der Glaubenden derart unbefriedigend ist, daß Männer
und Frauen, die einmal getauft wurden, darin kein Zuhause
mehr finden können.
Selbstverständlich wird jede
persönliche Entscheidung respektiert.
Selbstverständlich ist die
Gemeinschaft der Kirche jederzeit für Rückkehrwillige
geöffnet. Es gibt keine verschlossene Tür für den, der
wieder ein neues Verhältnis zum katholischen Glauben und
unserer Gemeinde gewinnen will. Für
Fragen und
Unterstützung ist Pfarrer
Stefan Krönung für Sie da.
Weitere Infos im Internet unter
http://www.kircheneintrittsstelle.de/
Z u m A n f a n g | w e i t e r
Folgende Fragen schicke ich in einem frankierten
Rückumschlag mit Anschreiben an "ausgetretene"
Kirchenglieder unserer Pfarrei. (1996: 7 Personen, davon
5 angeschrieben und 3 Rückantworten erhalten.)
O Nach meiner Überzeugung gibt es
keinen Gott.
O Ich halte die Lehre der
Katholischen Kirche für falsch.
O Die Kirche stellt zu hohe
moralische Ansprüche, besonders im Ehe- und
Sexualbereich.
O Am Gottesdienst habe ich
teilgenommen / nicht teilgenommen. Form, Gestaltung,
Predigten sagen mir nicht zu.
O Ich habe in der Gemeinde keine
Heimat gefunden, obwohl ich mich um Kontakte bemüht
haben.
O Die Kirchensteuer ist der Grund
für meinen Austritt.
O Andere haben mich bewogen, aus
der Kirche auszutreten.
O Meine neue Glaubensgemeinschaft
heißt: ________________________________
O Ich werde keiner neuen
Glaubensgemeinschaft beitreten.
O Sonstige Gründe für meine
Entscheidung:
___________________________________________________________________
O Ich würde gern mit dem Pfarrer
sprechen oder mich mit einem Gemeindemitglied
unverbindlich unterhalten.
Z u m A n f a n g | w e i t e r
Z u m A n f a n g | w e i t e r
Die Bestellung von Heiligen Messen
ist ein guter, alter und katholischer Brauch, der das Gebet für Lebende und
Verstorbene fördert und der Gemeinschaft der Kirche zu
Gute kommt. Um Missverständnisse und Unsicherheiten zu beseitigen
sprechen wir nicht davon, "eine Messe zu bezahlen" oder lassen auch
"keine Messe lesen". Es geht bei der Bestellung einer Messe um "ein
besonderes Gedenken für N.N. bei der Eucharistiefeier" und das "Mess-stipendium
wird gegeben zum Gedenken an...." Die laute Nennung von Namen im
Hochgebet ist nur bei der Begräbnismesse erlaubt, das Gedenken hat
seinen Platz in den Fürbitten und im stillen Gebet der Gläubigen. An
Sonntagen und Hochfesten ist die Nennung nicht möglich, da diese
Gottesdienste "für die (ganze) Pfarrgemeinde" gedacht sind. Die
Veröffentlichung der Namen und Gebete geschieht im Pfarrbrief oder per
Aushang.
Ein Wort zur Organisation der
vielen Stipendien, die in Schröck und Moischt übers
Jahr gegeben werden, soll Missverständnissen vorbeugen
und den Ablauf der Verwaltung erleichtern.
Meßbestellungen in allen Anliegen
nehme ich im Pfarrbüro
entgegen. Die Verteilung auf die Gottesdienste an den
einzelnen Tagen wird hier ebenfalls vorgenommen, wobei
Terminwünsche berücksichtigt werden, soweit das
möglich ist. Ich möchte jedoch die oberste Grenzen bei
3 Intentionen für eine Hl. Messe festlegen.
Natürlich ist es möglich - wie in
St. Michael und St. Elisabeth üblich - die Bestellung
auch in einem verschlossenen Umschlag mit der Spende im
Briefkasten des Pfarrhauses abzugeben. Bitte benutzen sie
dazu das unten angehängte Formular oder fügen Sie die
erforderlichen Angaben auf einem Extrablatt bei.
Allerdings ist ein darin genannter Terminwunsch von den
bereits eingetragenen Anliegen abhängig.
Die Veröffentlichung aller
Meßintensionen geschieht über den
Pfarrbrief, der alle 14 Tage mit der
Gottesdienstordnung erscheint.
Es kann vorkommen, daß eine von
Ihnen bestellte hl. Messe aus irgendeinem
unvorhersehbaren Grund (meistens Todesfall oder
dringliche Abwesenheit des Pfarrers) nicht am bestellten
Tag (oder Uhrzeit) gehalten werden kann. Die Zelebration
wird dann so bald wie möglich nachgeholt. Bitte schauen
sie dann im weiteren Gottesdienstprogramm nach, an
welchem Tag sie gehalten wird.
Z u m A n f a n g |
w e i t e r
Spenden für die Kirche lohnen sich
Z u m A n f a n g |
w e i t e r
Unsre
Barockkirche ist mit ihren Altären und der
Orgel ein Kulturdenkmal im Sinne des § 2 (1) des
Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Sie steht in der
Denkmalliste, die zur Erfassung der Kulturdenkmäler im
Rahmen der Denkmaltopographie dient. Daher sind Spenden
für unserer Pfarrkirche bis zu 10% des Gesamtbetrages
als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuererklärung
abzugsfähig.
Auf unseren
Spendenquittungen wird das vermerkt.
Konto der Kirchengemeinde: 7050968
- Marburger Bank (BLZ 513 900 00)
Das pfarramtliche
Zeugnis
Ab und an werden wir für
Bewerbungen etc. um eine B e s c h e i n i g u n g
gebeten. Da schreiben wir dann etwa:
Herr/Frau N.N. wohnhaft Ketteler Str 12, 11111
Musterhausen, ist seit seiner Geburt Mitglied unserer
Pfarrgemeinde. ....... Wurde am.... in geboren.. Am ........ wurde sie in unserer Pfarrkirche ....
römisch-katholisch getauft. Am .... empfing....., ebenfalls in unserer
Pfarrkirche, am .... das Sakrament der Firmung durch Bischof.... Die christliche Prägung des Elternhauses war auch
noch während der Schulzeit und in der Jungendzeit erkennbar. Als
Jugendliche(r) hat ..... sich ehrenamt lich engagiert und war auch
im PGR als Jugendvertreter(in) mehrere Jahre hindurch tätig. Aus unserer Sicht steht einer Übernahme in Ihre
Dienste nichts im Weg.
Marburg-Schröck, den 18. Januar 2000 (Siegel)
................... (Pfarrer)
oder ... ist zwar laut Kartei Mitglied unserer
Pfarrgemeinde , aber da ich erst seit zwei Jahren, als Pfarrer dieser
Pfarrgemeinde vorstehe, kann ich leider keine weitere Aussagen über .......
machen.
.....................Datum...........(Siegel) (Pfarrer)
oder
......... wohnt seit ... in
unserer Pfarrgemeinde. Geboren wurde.... am ... in. In .... empfing er am
.... das Sakrament der Firmung in der ...... Kirche durch.... Am ... wurde er mit ....... in ..... kirchlich
getraut. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor, die ebenfalls
röm.kath. getauft sind und eine christliche Erziehung in der
Familie erfahren. Von dieser christlichen Prägung konnte ich mich
selbst im Religionsunterricht in der Grundschule überzeugen.
Im VR und im PGR engagiert ...... sich und ist in der ganzen
Pfarrei beliebt und als Vorbild anerkannt. usw. plablabla
u.a.
Z u m A n f a n g | w e i t e r
Sonderurlaub für Mitarbeit in der
Jugendarbeit
Muster für Antrag auf
Sonderurlaubfür "ehrenamtliche Mitarbeiter in
der Jugendarbeit" (also auch Gruppenleiter,
Zeltlagerleute, etc.). Gruppenleiter und
Führungsverantwortliche können dementsprechend für
verantwortliche Tätigkeiten bei Fahrten, Lagern und
Jugendbegegnungen sowie Fortbildungen und Schulungen
Sonderurlaub (in der Regel bis zu 12 Arbeitstagen)
beantragen. Wichtig ist, daß der Sonderurlaubsantrag
mind. 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim
Arbeitgeber eingereicht wird. Dem Antrag ist eine
Zustimmung/Bestätigung des Trägers beizufügen. Für Wehrpflichtige kann nach Abschluß der
Grundausbildung für die Teilnahme an
Gruppenleiterkursen sowie Veranstaltungen (..)
Sonderurlaub gewährt werden.
Auch ist eine "heimatnahem
Versetzung" für "Leiter von Jugendgruppen,
die ihre heimatnahe Einberufung wünschen, um auch
während des Wehrdienstes den Kontakt zu den
Jugendgruppen aufrecht zu erhalten" möglich.
(Muster)
An Herrn N.N.
Bescheinigung
zur Vorlage bei der Bundeswehr
Die
Jugendorganisation des Malteser Hilfsdienstes,
die Malteser-Jugend, führt vom 15.-28. Juli 2000
in Kleinsasen/ Rhön mit der Pfarrgemeinde St.
Michael u. St. Elisabeth, Marburg-Schröck ihre
religiöse Ferienfreizeit für Kinder und
Jugendliche durch.
Herr N.N.i hat
dieses Lager organisatorisch und inhaltlich
maßgeblich vorbereitet und ist Mitglied der
Lagerleitung.
Wir bitten
daher, Herrn N.N. für diese Maßnahme
Sonderurlaub zu gewähren.
Die
Malteser-Jugend ist auf Bundesebene als Träger
der freien Jugendhilfe anerkannt.
Wir danken
für Ihr Entgegenkommen und verbleiben
Mit
freundlichen Grüßen
Stefan
Krönung (Ortsbauftragter, Präses)
Z u m A n f a n g | w e i t e r
(...wird fortgesetzt) |