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Aktuelles aus der Pfarrei

Wahl zum Pfarrgemeinderat 1999

  1. Einladung zur Wahl

  2. Wer kann in den Pfarrgemeindrat gewählt werden?

  3. Was ist das Familienwahlrecht?

  4. Die Satzung des Pfarrgemeinderates

 

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein demokratisch gewähltes Gremium der Pfarrei. Am 6./7. November 1999 werden in der Diözese Fulda die Pfarrgemeinderäte für die kommenden vier Jahre gewählt.

Zusammen mit dem Pfarrer berät der PGR in regelmäßigen Sitzungen, was zu tun ist, setzt für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben Ziele und Prioritäten, berücksichtigt dazu das in der Gemeinde personell Mögliche und von der Sache her Notwendige, plant und beschließt hierfür die erforderlichen Maßnahmen und sorgt für deren Durchführung.

Das alles macht der PGR nicht allein – er arbeitet in Gremien und Ausschüssen, fördert die Zusammenarbeit insbesondere mit anderen pfarrlichen Organisationen, Einrichtungen und Initiativen, delegiert Aufgaben auch an Einzelne und Gruppen und weckt schließlich auch in der Pfarrgemeinde das Bewußtsein für die Mitverantwortung.

Jedes wahlberechtigte Mitglied der Pfarrei kann Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen.

Wahlberechtigt sind katholische Christen, die bis zum 7.11.1999 das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Pfarrgemeinde Ihre Hauptwohnung haben. Katholische Christen unter 16 Jahren sind wahlberechtigt, wenn sie das Sakrament der Firmung erhalten haben.

In den Pfarrgemeinderat kann gewählt werden, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist und in der Pfarrei seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz hat oder in ihr wichtige Aufgaben wahrnimmt.

In den 250 Pfarreien der Diözese stellen sich über 3000 ehrenamtliche Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. Das Motto lautet: "Gute Köpfe für eine gute Sache." - "Dieses Motto soll Wählerinnen und Wähler, aber auch potentielle Kandidaten für eine Kandidatur ansprechen. Die Menschen in den Gemeinden sind aufgefordert, engagierte und sachkundige Kandidaten für die Wahl zu den Pfarrgemeinderäten zu suchen", sagte der Vorsitzende des Katholikenrates, Dr. Tobias Angert (Hanau). "Unser Slogan nimmt Menschen ernst, die sich auf begrenzte Zeit mit den Kompetenzen, die sie im Alltag erworben haben, für ihre Kirche voll einsetzen und das Leben ihrer Pfarrgemeinde mitbestimmen möchten".

 

Wer kann in den Pfarrgemeinderat gewählt werden?

Katholisch sein, ein gefestigter christlicher Glauben und der Wille zur Mitarbeit, das sind - abgesehen von dem in der Satzung vorgesehenen Mindestalter von 16 Jahren - die einzigen Anforderungen, die eine Person erfüllen muß, um für den Pfarrgemeinderat kandidieren zu können. Nicht mehr und nicht weniger gehört dazu, und mit dieser Beschreibung möchte ich als Pfarrer Jugendliche und Erwachsene beiderlei Geschlechts ermutigen, sich für die Wahl zum PGR zur Verfügung zu stellen.

Wie sie wissen, konnte in Schröck im Jahr 1995 kein Pfarrgemeinderat gewählt werden. Bei der Übernahme der Pfarrstelle im September 1996 habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, für eine rasche Wiederholung der Wahlvorbereitung und der Durchführung einer Wahl Sorge zu tragen. Daraus wurde 1997 der Mitarbeiterkreis (MAK), der bis zur diesjährigen Neuwahl des PGR dessen Aufgaben wahrgenommen hat.

In der Pfarrei brauchen wir so viele verschiedene Fähigkeiten, wie Aufgaben in der Gemeinde anstehen. Die gehen ja bekanntlich nie aus. Deshalb bitte ich Jugendliche und Erwachsene, Frauen und Männer, sich für die Mitarbeit in der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium, das in regelmäßigen Sitzungen dem Pfarrer in pastoralen Fragen beratend zu Seite steht, etwa in Fragen der Kinder- und Jugendarbeit oder der Erwachsenenkatechese. Ferner vertritt das Gremium die Katholiken in der Öffentlichkeit. Im Alltag stehen praktische Funktionen im Mittelpunkt der Arbeit, etwa die Firmvorbereitung, die Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit, die Organisation von Erwachsenenbildungsreihen, Besuchsdiensten, Seniorenarbeit oder die Mitarbeit beim Pfarrbrief.

Hierzu sind keine Alleskönner nötig. Unterschiedliche Fähigkeiten sind gefragt. Paulus der Apostel spricht vom "Charismen" von denen niemand keine hat.

 

Was ist das Familienwahlrecht?

Jeder Katholik, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und in unserer Pfarrgemeinde wohnt, kann an dieser Wahl teilnehmen.

Mit dem neuen Familienwahlrecht, das erstmals für die Pfarrgemeinderatswahl 1995 galt, will die Diözese Fulda ( http://bistum.fulda.net ) die Bedeutung der Familie in unseren Pfarrgemeinden stärken und darüber hinaus ein Zeichen für den politischen und gesellschaftlichen Bereich setzen.

Bei unserer Wahl wird es erstmals möglich sein, daß alle Kinder, auch die unter 16-jährigen, an der Pfarrgemeinderatswahl beteiligt sind. Allen Katholiken steht - laut ,,Satzung" und "Ordnung für die Wahl der Pfarrgemeinderäte in der Diözese Fulda" - ein aktives Wahlrecht zu.

Sicherlich werden Sie fragen, wie das bei Kindern funktionieren soll, die noch nicht 16 Jahre alt sind. So wie Sie Ihre Kinder in alltäglichen Angelegenheiten als Erziehungsberechtigte vertreten, haben Sie auch bei dieser Pfarrgemeinderatswahl die Aufgabe, im Interesse ihrer Familie und ihres Kindes eine zusätzliche Stimme für jedes Ihrer Kinder abzugeben.

Das ist neu. Wie gesagt, damit erreicht werden, die Situation der Familien in unseren Pfarrgemeinden und letztlich auch in unserer Gesellschaft zu stärken. Wir bitten Sie deshalb, sich die Informationen in diesem Pfarrbrief genau durchzulesen und spätestens bis zum Wahltermin zu entscheiden, welcher Elternteil für welches Kind neben der eigenen Stimme ein zusätzliches Stimmrecht haben soll.

Sprechen Sie sich untereinander ab, denn Sie haben ein gemeinsames - eben ein Familienwahlrecht und erklären Sie dem Wahlvorstand mit einem kurzen Hinweis, wer von Ihnen die Stimmabgabe für ihr[e] Kind[er] vornehmen wird.

 

Wie funktioniert das Familienwahlrecht?

1. Möglichkeit

Vater und Mutter erklären gegenüber dem Wahlvorstand, wer das Wahlrecht für ihre unter 16jährigen Kinder ausübt. Und zwar a) durch beide Elternteile im Wahllokal [auch mündlich] oder b) durcheinen Elternteil [wenn der andere Elternteil nicht zur Wahl kommt] durch Vorlage der schriftlichen Erklärung des Nichterschienenen (Vordrucke werden rechtzeitig vor der Wahl in der Kirche ausgelegt.)

2. Möglichkeit

Familien mit nur einem katholischen Elternteil [z. B. konfessionsverschiedene Ehe]:

Der katholische Elternteil wählt für alle katholischen Kinder unter 16 Jahren [Erklärung des anderen Partners nicht nötig].

3. Möglichkeit

Familien mit nur einem Elternteil oder Sorgeberechtigten: Es genügt die [mündliche] Erklärung über das Sorgerecht die/der Alleinerziehende, Getrenntlebende oder nach bürgerlichem Recht Geschiedene wählt für alle katholischen Kinder unter 16 Jahren, für die Sorgerecht besteht.

Dies gilt auch, wenn Sorgeberechtigte selbst ohne persönliches Stimmrecht, weil nicht katholisch oder weil nicht in der Pfarrei wohnhaft.

4. Möglichkeit

Geben Eltern keine Erklärung ab: Dann wählt

  • Mutter wählt für das älteste Kind unter 16 Jahren
  • Vater wählt für das zweitälteste Kind unter 16 Jahren
  • Mutter wählt für das drittälteste Kind unter 16 Jahren, usw.

(Diese Regelung gilt z.B. auch, wenn nur ein Elternteil ohne die schriftliche Erklärung des anderen allein erscheint - dann kann dieser aber nur für die ihm zustehenden Kinder wählen.)

Siehe auch:

Laienräte im Bistum Fulda) http://bistum.fulda.net/bistumintern/laienräte.html

http://www.kath.de/bistum/speyer/pgr_wahl/index.htm

 

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 Update 10.04.06

1995