Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein demokratisch
gewähltes Gremium der Pfarrei. Am 6./7. November
1999 werden in der Diözese Fulda die
Pfarrgemeinderäte für die kommenden vier Jahre
gewählt.
Zusammen mit dem Pfarrer berät der PGR
in regelmäßigen Sitzungen, was zu tun ist, setzt
für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben
Ziele und Prioritäten, berücksichtigt dazu das in
der Gemeinde personell Mögliche und von der Sache
her Notwendige, plant und beschließt hierfür die
erforderlichen Maßnahmen und sorgt für deren
Durchführung.
Das alles macht der
PGR nicht allein er arbeitet in Gremien und
Ausschüssen, fördert die Zusammenarbeit
insbesondere mit anderen pfarrlichen Organisationen,
Einrichtungen und Initiativen, delegiert Aufgaben
auch an Einzelne und Gruppen und weckt schließlich
auch in der Pfarrgemeinde das Bewußtsein für die
Mitverantwortung.
Jedes wahlberechtigte
Mitglied der Pfarrei kann Kandidatinnen und
Kandidaten vorschlagen.
Wahlberechtigt sind
katholische Christen, die bis zum 7.11.1999 das 16.
Lebensjahr vollendet haben und in der Pfarrgemeinde
Ihre Hauptwohnung haben. Katholische Christen unter
16 Jahren sind wahlberechtigt, wenn sie das Sakrament
der Firmung erhalten haben.
In den
Pfarrgemeinderat kann gewählt werden, wer am Wahltag
mindestens 16 Jahre alt ist und in der Pfarrei seit
drei Monaten seinen Hauptwohnsitz hat oder in ihr
wichtige Aufgaben wahrnimmt.
In den 250 Pfarreien
der Diözese stellen sich über 3000 ehrenamtliche
Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. Das Motto
lautet: "Gute Köpfe für eine gute Sache."
- "Dieses Motto soll Wählerinnen und Wähler,
aber auch potentielle Kandidaten für eine Kandidatur
ansprechen. Die Menschen in den Gemeinden sind
aufgefordert, engagierte und sachkundige Kandidaten
für die Wahl zu den Pfarrgemeinderäten zu
suchen", sagte der Vorsitzende des
Katholikenrates, Dr. Tobias Angert (Hanau).
"Unser Slogan nimmt Menschen ernst, die sich auf
begrenzte Zeit mit den Kompetenzen, die sie im Alltag
erworben haben, für ihre Kirche voll einsetzen und
das Leben ihrer Pfarrgemeinde mitbestimmen
möchten".
Wer kann in den
Pfarrgemeinderat gewählt werden?
Katholisch sein, ein
gefestigter christlicher Glauben und der Wille zur
Mitarbeit, das sind - abgesehen von dem in der
Satzung vorgesehenen Mindestalter von 16 Jahren - die
einzigen Anforderungen, die eine Person erfüllen
muß, um für den Pfarrgemeinderat kandidieren zu können. Nicht
mehr und nicht weniger gehört dazu, und mit dieser
Beschreibung möchte ich als Pfarrer Jugendliche und
Erwachsene beiderlei Geschlechts ermutigen, sich für
die Wahl zum PGR zur Verfügung zu stellen.
Wie sie wissen, konnte
in Schröck im Jahr 1995 kein Pfarrgemeinderat
gewählt werden. Bei der Übernahme der Pfarrstelle
im September 1996 habe ich es mir zur Aufgabe
gemacht, für eine rasche Wiederholung der
Wahlvorbereitung und der Durchführung einer Wahl
Sorge zu tragen. Daraus wurde 1997 der
Mitarbeiterkreis (MAK), der bis zur diesjährigen
Neuwahl des PGR dessen Aufgaben wahrgenommen hat.
In der Pfarrei
brauchen wir so viele verschiedene Fähigkeiten, wie
Aufgaben in der Gemeinde anstehen. Die gehen ja
bekanntlich nie aus. Deshalb bitte ich Jugendliche
und Erwachsene, Frauen und Männer, sich für die
Mitarbeit in der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.
Der Pfarrgemeinderat
ist das Gremium, das in regelmäßigen Sitzungen dem
Pfarrer in pastoralen Fragen beratend zu Seite steht,
etwa in Fragen der Kinder- und Jugendarbeit oder der
Erwachsenenkatechese. Ferner vertritt das Gremium die
Katholiken in der Öffentlichkeit. Im Alltag stehen
praktische Funktionen im Mittelpunkt der Arbeit, etwa
die Firmvorbereitung, die Unterstützung der Kinder-
und Jugendarbeit, die Organisation von
Erwachsenenbildungsreihen, Besuchsdiensten,
Seniorenarbeit oder die Mitarbeit beim Pfarrbrief.
Hierzu sind keine
Alleskönner nötig. Unterschiedliche Fähigkeiten
sind gefragt. Paulus der Apostel spricht vom
"Charismen" von denen niemand keine hat.
Was ist das Familienwahlrecht?
Jeder Katholik, der das 16.
Lebensjahr vollendet hat und in unserer Pfarrgemeinde
wohnt, kann an dieser Wahl teilnehmen.
Mit dem neuen
Familienwahlrecht, das erstmals für die
Pfarrgemeinderatswahl 1995 galt, will die Diözese
Fulda ( http://bistum.fulda.net ) die Bedeutung der Familie in unseren
Pfarrgemeinden stärken und darüber hinaus ein
Zeichen für den politischen und gesellschaftlichen
Bereich setzen.
Bei unserer Wahl wird es
erstmals möglich sein, daß alle Kinder, auch die
unter 16-jährigen, an der Pfarrgemeinderatswahl
beteiligt sind. Allen Katholiken steht - laut
,,Satzung" und "Ordnung für die Wahl der
Pfarrgemeinderäte in der Diözese Fulda" - ein
aktives Wahlrecht zu.
Sicherlich werden Sie fragen,
wie das bei Kindern funktionieren soll, die noch
nicht 16 Jahre alt sind. So wie Sie Ihre Kinder in
alltäglichen Angelegenheiten als
Erziehungsberechtigte vertreten, haben Sie auch bei
dieser Pfarrgemeinderatswahl die Aufgabe, im
Interesse ihrer Familie und ihres Kindes eine
zusätzliche Stimme für jedes Ihrer Kinder
abzugeben.
Das ist neu. Wie gesagt, damit
erreicht werden, die Situation der Familien in
unseren Pfarrgemeinden und letztlich auch in unserer
Gesellschaft zu stärken. Wir bitten Sie deshalb,
sich die Informationen in diesem Pfarrbrief genau
durchzulesen und spätestens bis zum Wahltermin zu
entscheiden, welcher Elternteil für welches Kind
neben der eigenen Stimme ein zusätzliches Stimmrecht
haben soll.
Sprechen Sie sich
untereinander ab, denn Sie haben ein gemeinsames -
eben ein Familienwahlrecht und erklären Sie dem
Wahlvorstand mit einem kurzen Hinweis, wer von Ihnen
die Stimmabgabe für ihr[e] Kind[er] vornehmen wird.
Wie
funktioniert das Familienwahlrecht?
1.
Möglichkeit
Vater und Mutter
erklären gegenüber dem Wahlvorstand, wer das
Wahlrecht für ihre unter 16jährigen Kinder ausübt.
Und zwar a) durch beide Elternteile im Wahllokal
[auch mündlich] oder b) durcheinen Elternteil [wenn
der andere Elternteil nicht zur Wahl kommt] durch
Vorlage der schriftlichen Erklärung des
Nichterschienenen (Vordrucke werden rechtzeitig vor
der Wahl in der Kirche ausgelegt.)
2.
Möglichkeit
Familien mit nur einem
katholischen Elternteil [z. B.
konfessionsverschiedene Ehe]:
Der katholische
Elternteil wählt für alle katholischen Kinder unter
16 Jahren [Erklärung des anderen Partners nicht
nötig].
3.
Möglichkeit
Familien mit nur einem
Elternteil oder Sorgeberechtigten: Es genügt die
[mündliche] Erklärung über das Sorgerecht die/der
Alleinerziehende, Getrenntlebende oder nach
bürgerlichem Recht Geschiedene wählt für alle
katholischen Kinder unter 16 Jahren, für die
Sorgerecht besteht.
Dies gilt auch, wenn
Sorgeberechtigte selbst ohne persönliches
Stimmrecht, weil nicht katholisch oder weil nicht in
der Pfarrei wohnhaft.
4.
Möglichkeit
Geben Eltern keine
Erklärung ab: Dann wählt
- Mutter wählt
für das älteste Kind unter 16 Jahren
- Vater wählt
für das zweitälteste Kind unter 16
Jahren
- Mutter wählt
für das drittälteste Kind unter 16
Jahren, usw.
(Diese Regelung gilt
z.B. auch, wenn nur ein Elternteil ohne die
schriftliche Erklärung des anderen allein erscheint
- dann kann dieser aber nur für die ihm zustehenden
Kinder wählen.)
Siehe auch:
Laienräte
im Bistum Fulda) http://bistum.fulda.net/bistumintern/laienräte.html
http://www.kath.de/bistum/speyer/pgr_wahl/index.htm