17. November - Der
Tag des Ewigen Gebets in Schröck
Am Vortag des Ewigen
Gebets in Schröck verkündete die Presse:
"Das
Beten ist immer noch in"
Schröck, November
2000: Was hier als Zeitungsnachricht viele
überrascht, ist in Schröck "alter Brauch"
und "gute Tradition" seit Jahrhunderten und
im Falle des "Ewigen Gebets" genau seit 110
Jahren. Damals hat der Fuldaer Bischof Joseph Weyland
(1987-1894) mit dem Fastenhirtenbrief an den
"hochwürdigen Clerus und die Gläubigen der
Diözese kund gethan" das "sog. ewige
Gebet" im ganzen Bistum eingeführt und für die
Landgemeinde Schröck den 17. November zum "Tag
des Ewigen Gebets" bestimmt. Er wird seither
Jahr für Jahr gehalten und erfreut sich großer
Beliebtheit, schließlich "betet das Dorf den
ganzen Tag". Er beginnt mit der Frühmesse um
7.30 Uhr und endet mit der Komplet und dem
sakramentalen Segen um 20 Uhr.
Das Gebet für den
Einzelnen spielt auch nach einer Umfrage, die das
evangelischen Magazin «Chrisma» beim Emnid-Institut
in Auftrag gegebenen hat eine große Rolle.
Nach der Umfrage
glauben 64 Prozent der Bundesbürger, dass die
Zwiesprache mit Gott wohltut. Besonders unter den
Jüngeren und den Senioren fänden viele, dass
Menschen, die beten können, gut dran seien, heißt
es in der Erhebung.
Allerdings glauben
laut Emnid nur 17 Prozent an die objektive Wirkkraft
des Gebets. Zugleich offenbart sich eine deutliche
Differenz zwischen West- und Ostdeutschland. Während
in den alten Bundesländern jeder fünfte meint, dass
Beten die Kraft hat, die Realität zu verändern,
glaubt dies nur jeder 14. Ostdeutsche. Auch vertrauen
Menschen mit geringem Einkommen der Macht des Gebets
eher als gut Verdienende.
Der 17. November ist
seit 1890 der Tag des "Ewigen Gebets" in
der Pfarrei. Für viele Jahre schien es ratsam, den
vorausgehenden oder darauffolgenden Sonntag zu
nutzen. Wir haben ihn seit 1998 bewußt auf den
angestammten Tag zurückgeführt mit der freudigen
Überraschung: Das Dorf betet den ganzen Tag...
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Die "Ewige
Anbetung" geht auf das "Vierzigstündige
Gebet" zurück, das vor dem ausgesetzten
Allerheiligsten erstmals 1527 in Mailand bezeugt ist.
Damals wurden die Gläubigen aufgefordert, vierzig
Stunden vor dem Sakrament zu verharren, um Gottes
Hilfe in schwerer Kriegsnot zu erlangen. Diese Übung
sollte viermal im Jahr gehalten werden: zu Ostern,
Pfingsten, Mariä Himmelfahrt und Weihnachten. Papst
Clemens VIII. dehnte dies schon 1529 auf eine ewige
Anbetung aus: in einem jährlich neu beginnenden
Zyklus wurden in den Kirchen einer Stadt
aufeinanderfolgend vierzigstündige Gebete gehalten,
so daß sich eine fortlaufende, eine
"ewige" Anbetung ergab.
Die ursprüngliche Begründung für dieses Zeitmaß
lag in den vierzig Stunden der Grabesruhe des Herrn.
Die alte Kirche ehrte diese Zeit durch Fasten, Wachen
und Beten am Heiligen Grab. Und seit dem zehnten
Jahrhundert wurde dann an einzelnen Orten das
eucharistische Sakrament in das Grab gelegt, vor dem
man betete. Dieser Gedanke ging allerdings zunehmend
verloren, als seit dem siebten Jahrhundert die
Vorverlegung der Ostervigil immer weiter in den
Karsamstag hereingriff.
So wurde schon 1560 von Pius IV. das vierzigtägige
Fasten Jesu als Rechtfertigung für die neue Form der
Anbetung angeführt. Seit dem Barock wurde das
vierzigstündige Gebet zudem in vielen Kirchen -
besonders gefördert durch die Jesuiten gehalten.
Hierzulande bekam die
"Ewige Anbetung" eine eigene Form: die
Aussetzung des Altarsakraments. Es wandert reihum
durch die Kirchen eines Bistums, wobei nachts die
Anbetung zumeist in einer Klostergemeinschaft
erfolgt. Dazu bestimmt das Kirchenrecht (Can. 942):
"Es wird empfohlen, daß in diesen Kirchen und
Kapellen (in denen die Eucharistie aufbewahrt wird)
alljährlich eine feierliche Aussetzung des
Allerheiligsten erfolgt, die eine angemessene, wenn
auch nicht zusammenhängende Zeit dauert, damit die
örtliche Gemeinde das Geheimnis der Eucharistie
tiefer bedenkt und verehrt; eine Aussetzung dieser
Art darf aber nur vorgenommen werden, wenn die
Versammlung einer angemessenen Zahl von Gläubigen zu
erwarten ist." (...)
Zudem kann der Bischof "in einer schweren
und Allgemeinen Not" gestatten, "daß in
vielbesuchten Kirchen vor dem ausgesetzten
Allerheiligsten während eines längeren Zeitraums
Bittandachten gehalten werden" (so die
Eucharistieinstruktion von 1967, Nr.64).
Das Ewige Gebet im Bistum Fulda
DPQ [Quellen
und Abhandlungen Nr. 011]
Auch: Bischof Weyland bestimmte
Datum für Ewige Anbetung. In: Bonifatiusbote
46/1999, S. 18 |
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Am 31. März 1890 wird
durch Bischof Joseph Weyland (1887-1894) mit dem Fastenhirtenbrief an den "hochwürdigen Clerus
und die Gläubigen der Diözese kund gethan" das
"sog. ewige Gebet" im ganzen Bistum
eingeführt.
Im Kirchlichen
Amtsblatt für die Diözese Fulda 6(1890), Nr. 25
heißt es dazu:
"1) Das ewige
Gebet beginnt in den Kirchen der unten genannten Orte
um 6 Uhr Morgens und endet um 7 Uhr Abend.
... 3) Die Gläubigen sind zum eifrigen Empfang der
hl. Sakramente am Tage des ewigen Gebetes ihrer
Gemeinde zu ermuntern und wollen sich die
hochwürdigen Geistlichen bei der Spendung des hl.
Bußsakramentes fleißig unterstützen und aushelfen.
... 5) Die Andacht ist durch möglichste
Feierlichkeit auch in Ausschmückung der Kirchen,
Altäre durch die Paramente etc. auszuzeichnen."
Die Reihe der
Anbetungstage wird für den November für die
Pfarreien in Oberhessen wie folgt
festgelegt:
November |
Tag |
Gemeinden |
|
4. |
Allendorf |
|
5. |
Emsdorf |
|
6. |
Amöneburg |
|
7.
|
Rüdigheim |
|
8. |
Anzefahr mit
Sindersfeld |
|
9. |
Stausebach u.
Himmelsberg |
|
10. |
Bauerbach |
|
11. |
Ginseldorf |
|
12. |
Mardorf |
|
13. |
Neustadt |
|
14. |
Momberg |
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15. |
Niederklein |
|
16. |
Roßdorf |
|
17.
|
Schröck |
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18. |
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19. |
Erfurtshausen |
|
20. |
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|
(...) |
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"Ewig Gebet"
ist bei uns keine volkskirchliche Veranstaltung mehr.
Mehr und mehr fühlen sich von dieser Gebetsform nur
noch die Kerngemeinden angesprochen. Ein Grund, den
nächstgelegenen Sonntag zu nützen, um möglichst
vielen Mitchristen die Gelegenheit zur Teilnahme zu
geben, hat sich erübrigt, zumal viele
Freizeitgewohnheiten der Menschen die Wochenenden
belegen und dafür auch an Wochentagen noch eher
"freie Zeiten" möglich sind. Der feste
Termin am 17. November eines jeden Jahres eröffnet
neue Möglichkeiten der Teilnahme, er soll zukünftig
nicht mehr verschoben werden.
1999 wird der Tag
des Ewigen Gebets in Schröck wie folgt gestaltet
werden:
Mittwoch,
17.11.99
Eröffnung des Ewigen
Gebets mit der Meßfeier um 7.30 Uhr in der Frühe
und Aussetzung des Sakramentes.
Von 8 Uhr bis 19 Uhr
sollen jeweils (mind.) zwei Gläubige für je eine
Stunde eine Gebetswache übernehmen.
Eigene, gestaltete Gebetstunden
(30-60 Min.) halten die Senioren: 10.30 Uhr, die
Frauengemeinschaft (14 Uhr), die Kinder (15 Uhr), die
Kolpingsfamilie (17.30).
Die Kinder versammeln
sich um die Monstranz. Wir beugen die Knie, wir
verbrennen Weihrauch, wir singen und hören vom Brot,
das für uns das "Allerheiligste" ist, weil
Jesus darin ist.
Um 12.00 Uhr ist ein
Mittagsgebet, um 18.00 Uhr eine Vesper (anschl.
Beichtgelegenheit)
Abschluß ist um 20
Uhr mit der Komplet, TeDeum und dem Sakramentalen
Segen und bei guter Witterung eine
Sakramentsprozession um die Kirche.
Lit.: Eberhard Murzko:
Tag des Ewigen Gebetes. In: Gottesdienst
33(1999), 166.
Erfahrungsberichte
Dienstag,
17.11.98:
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Papst Johannes Paul
II.: Über das Geheimnis und die Verehrung der
heiligsten Eucharistie vom 24. 2.1980
http://www.stjosef.at/dokumente/cena_domini.htm