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Pfarrer Stefan Krönung
Tel.: 0700-0100-6565
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"Messen geben.."
Regelmäßig wird das Pfarrbüro in ländlichen oder "katholischen" Regionen für Messbestellungen aufgesucht. An dieser Tätigkeit lässt sich besonders deutlich aufzeigen, wie die Mitarbeiter im Pfarrbüro im Rahmen einer Organisationsaufgabe einen gewissen seelsorglichen Einfluss ausüben.
Hier erfahren Sie Hintergründe. Wir sammeln Praxistipps und Textbausteine, wie sie etwa im Pfarrbrief in der Gottesdienstordnung Verwendung finden können.

Von Irma Krönung, Gemeindereferentin im Bistum Fulda:

Messbestellung im Pfarrbüro

Hier ist es angeraten in einem Gespräch zu klären, warum man Messen bestellt. Oft genug ist die Erklärung noch notwendig, dass es keine magische Wirkkraft der Messe gibt. Auch kann ganz praktisch den Besuchern erklärt werden, welche Messintentionen gewählt werden können, warum es Messstipendien gibt.
In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, etwas über Messstipendien zu sagen, da oft eine falsche Vorstellung über diese vorhanden ist. Ein Messstipendium ist eine in Geld bestehende Gabe, die dem Priester außerhalb der Messe gegeben wird und ihn verpflichtet ein Messopfer nach der Meinung des Gebers darzubringen. Das Messstipendium ist eine freiwillige Gabe der Gläubigen. Kein Priester dürfte die Feier einer Hl. Messe in einer von einem Gläubigen gewünschten Meinung, also in einem bes. Anliegen verweigern weil ihm kein Messstipendium dafür gegeben werden kann.

Bischöfe und Priester müssen sogar an Sonn- und Feiertagen ohne jedes Stipendium eine Hl. Messe für alle ihnen Anvertrauten feiern. Das Messstipendium ist daher seiner wesentlichen Zweckbestimmung nach, nicht – wie so oft irrig angenommen wird – Beitrag zum Unterhalt des Priesters, sonder Gabe für eine Messe, die nach der Absicht des Gebers nichts anderes ist als eine innere Hinordnung des Gebers zum Heiligen Opfer. Damit Stipendien aber nicht dem Missbrauch unterliegen, gibt es dafür bestimmte Vorschriften: Zwar ist das Geben von Messstipendien sowie auch das Annehmen derselben als rechtmäßiger Brauch von der Kirche anerkannt, aber es darf für ein und dieselbe Messe nur ein Messstipendium angenommen werden. (z.B. bei Binationen oder bei Applikationen, d.h. Zusammenführung mehrer Intentionen).

Die Höhe des Messstipendiums wir vom Bischof festgelegt, um vor Missbrauch zu schützen. Das Messstipendium wird aber dadurch nicht zur Gebühr wie z.B. die Stolgebüren. Bei Handlungen, bei denen der Priester eine Stola trägt (Taufen, Trauungen, Beerdigungen) ist es ihm erlaubt, eine Stolgebühr zu erheben, deren Höhe aber ebenfalls vom Bischof festgelegt wird. Zwar bekommen in Deutschland die Priester ein Gehalt, aber in der Mehrzahl aller Länder ist die Stolgebühr die einzige Einnahmequelle der Priester und auch der Kirchen. Man kann evtl. auch darauf hinweisen, dass von dem Stolgebühren meist die Unkosten für Kerzen, Reinigung, Heizung, Wäsche usw. bezahlt werden. Oft haben auch noch Küster und Organist daran Anteil.

Messintentionen werden in verschiedensten Anliegen bestellt

Natürlich ist die Bestellung einer Messintention sehr oft auch ein willkommener Anlass ein „Plauderstündchen“. Hier ist ganz einfach der Wunsch das: „Ich möchte mal......... so über alles reden können". Da redet ein Betroffener, der unter seiner momentanen Situation leidet, auf sich selbst gestellt nicht mehr zurecht kommt.
Das ist dann oft der Fall bei einer tiefen Enttäuschung über sich oder einen Mitmenschen, oder beim Verlust eines geliebten Menschen durch plötzlichen Tod oder Scheidung. Manchmal ist es aber auch Vereinsamung oder Hoffnungslosigkeit im alter oder Krankheit.

Solche Situationen begegneten mir in meiner täglichen Praxis sehr oft. Da muss man einfach bereit sein zuzuhören (ob gelegen oder ungelegen); denn ein Mensch in Not hat immer Vorrang vor allen anderen Verpflichtungen, sonst ist Seelsorge nur leeres Gerede. Einzelgespräche dieser Art entwickeln sich nicht selten zu längerfristigen seesorglichen Kontakten. Hinter den theologischen und sonstigen Sachfragen von scheinbar allgemeiner Bedeutung verbergen sich oft ganz persönliche Sorgen, mit denen man aber nicht unbedingt gleich zum Pfarrer gehen möchte. Solche Gespräche sind aber auch für mich persönlich bedeutend; denn zum einen erfahre ich, dass ich von meinen Mitmenschen akzeptiert werde und ihnen vertrauenswürdig erscheine.

Praxis-Tipp

Was muss bei einer "Meßbestellung" notiert werden?
- Name des Bestellers
- Gebetsbitte
- Wunschtermin für die "Meßbestellung"
- Sinnvoller weise eine Telefonnummer, für Bestätigung oder Verlegung notieren
- Betrag und ggf. Spende mit Zweck extra ausweisen
 

Textbausteine

"Messbestellung: Wer eine Messintention bestellen möchte, wende sich bitte ans Pfarrbüro oder benutze die Formulare dazu, die in der Kirche ausliegen. Die Spende für eine Intention beträgt 5,- €. Für Blumenspenden ist die Küsterin dankbar."

Bischöfe: "Meßstipendium ohne Zukunft?"

"Manche Gemeinden haben sich Gedanken gemacht, ob in Ablösung oder Ergänzung des bisherigen Stipendienwesens Wege gefunden werden könnten, die deutlicher die innerliche Verbindung mit der Opfergabe Christi ausdrücken und erfahrbar machen." So beschreiben die Deutsche Bischöfe (PDF) bereits 1994 die Fragen und Sorgen mit den "Messintensionen" und schreiben zur Zukunft dieser Praxis: "Manche haben sich an der ostkirchlichen Praxis orientiert, die das Stipendium der beschriebenen Art nicht kennt, allerdings die Nennung von Anliegen und Entgegennahme besonderer Spenden bei der Feier selbst. Bei der Suche nach neuen Formen sollte es selbstverständlich sein, daß der Priester sich nicht eigenmächtig über die Ordnung der Kirche hinwegsetzt oder ohne Wissen und Einverständnis der Spender die Gelder weitergibt. In jedem Fall sollte die Handhabung des Stipendienwesens die Botschaft Jesu Christi nicht verdunkeln, daß die gnädige Zuwendung Gottes ein unverdientes und unbezahlbares Geschenk ist, das man nicht für sich oder einen nahestehenden Menschen erkaufen kann. Das Stipendium kann nicht mehr als ein Zeichen des Vertrauens sein, daß Gott sich im Blick auf die Verdienste Jesu Christi unserer Schwachheit annimmt, ein Zeichen der Hoffnung, daß sein Erbarmen keine Grenzen kennt. Das Stipendium kann Zeugnis unserer Bereitschaft sein, an den Aufgaben der Kirche mitzuwirken und die Not der Bedürftigen zu lindern, in denen der Herr seiner Kirche begegnet."

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Haben Sie eine Anregung für uns? Danke!

Das Gesetzbuch der Kirche bezeichnet es als rechtmäßigen Brauch der Kirche, daß ein Priester für Zelebration oder Konzelebration eine Gabe annimmt, um die Messe in einer bestimmten Intention zu feiern.
Es wird aber eindringlich empfohlen, auch ohne Stipendium die Messe in besonderen Anliegen von Gläubigen, vor allem von Armen, zu zelebrieren (C. 945). Gläubige, die eine solche Gabe reichen können, tragen zum Wohl der Kirche bei und nehmen an der Sorge für den Unterhalt ihrer Amtsträger und der kirchlichen Werke teil (C. 946). 
Für allen Umgang mit Meßstipendien gilt der Grundsatz, dass jeder Anschein von Geschäft und Handel fernzuhalten ist.



Von Tag zu Tag

Fr . 24. Juni 2010
Die ersten Seiten für "Pfarrbüro katholisch" gingen 08. Juni 2007 ins Netz. Das Forum für Diskussion - Mitarbeitergespräch - und Materialtausch lief ebenfalls online.
Und heute wie damals gilt: Hier werden Technik- und Softwarefragen besprochen, sollen sich Tipps und Tricks für den Pfarrbriefalltag und die Büroarbeit sammeln, ergänzen sich Knigge und Seelsorgspraxis von Praktikern für Praktiker. Viel Erfolg wünsche ich dem Projekt!

Zum Forum...

Kirchliche Stellungnahmen
"Den Himmel kann man nicht kaufen", schreiben die Deutschen Bischöfe 1994 (Handreichung (PDF) zu Meßstipendien. Verabschiedet von der Vollversammlung der Deutschen. Bischofskonferenz am 24. 2. 1994) und zuletzt hat sich in Basel Bischof Koch zu den Jahrzeitstiftungen und Messstipendien in "Pastoralen Überlegungen und Richtlinien (PDF)" (2005) geäußert.

Noch mehr theologische und pastorale  Hintergrundinformationen
"Was ist ein Mess-Stipendium?" - Nicht gerade für "Kirchenneulinge" oder "Religionsfremde" gedacht ist  die Informationsseite zum "Meßstipendium", die das internationale katholische Hilfswerk „Kirche in Not/ Ostpriesterhilfe“ zusammengestellt hat.
Das Werk päpstlichen Rechts, wurde 1947 gegründet.
Zur Internetseite

 

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