Das Internetportal
für das Pfarrsekretariat

Pfarrer Stefan Krönung
Tel.: 0700-0100-6565
credobox[@]web.de
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Im Pfarrbüro laufen die Fäden innerhalb einer Pfarrgemeinde zusammen. Hier werden Termine organisiert und Pfarrleben gestaltet. Dabei gilt es genau an diesem Ort - in der Schaltzentrale Pfarrsekretariat - auch die Zuständigkeiten im Arbeitsicherheit  und Gesundheitsschutz klar zu regeln. Natürlich ist hier der Kirchenvorstand/Verwaltungsrat in der (gesetzlichen) Pflicht. Für sich selbst und die anderen aber beginnt die Alltagssorge bereits vor Ort...

Was gibt es alles zu tun: Das Telefon ist immer auch eine "Notrufeinrichtung". Hier ist jemand erreichbar. Die zentrale

Notrufnummer 112

ist deutlich anzubringen und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben sie im Kopf. Regelmäßig können Erste-Hilfe-Kurse in der Pfarrei abgehalten werden, damit die Schwelle zur Hilfsbereitschaft deutlich sinkt und beherzte Helfer professionell antreten können. Brandschutzübungen helfen im Ernstfall  Richtiges zu tun und Falches zu unterlassen.

Hinweis: Gute Portalseite zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bistum Mainz  für Ehrenamtliche in der Kirchengemeinde und Beispiele für die Praxis im Internet der Pfarrei St. Joseph, Kassel.

Erste-Hilfe muss sichergestellt sein

Unfälle können sich im Zusammenhang mit Arbeiten in und um die Kirche vor und im Pfarrbüro.... ereignen. Jeder Unfall muss angezeigt werden. Vordrucke dafür sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pfarrbüro kennen und vorrätig haben.

Das Formular muss an die Berufsgenossenschaft und die Bistumsbehörde geschickt werden. Eine Unfallmeldung muss vom Kirchenvorstand / Verwaltungsrat unterschrieben sein (und der Mitarbeitervertretung MAV).

Auch in kleineren Gemeinden, die keine Vollzeit-Sekretärin haben, muss sichergestellt sein, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und ärztliche Behandlung veranlasst werden kann. Das funktioniert nur, wenn klar geregelt ist

  • Wer als Ersthelfer zur Verfügung steht
  • Wo sich der Verbandkasten befindet
  • Wie man den Notarzt ruft

Ein Aushang im Pfarrbüro oder am Schriftenstand der Kirche, in der Sakristei und im Gemeindehaus (...) hilft hier Informationsdefizite zu beseitigen und gibt auch ehrenamtlichen Mitarbeitern Sicherheit. Vielleicht machen Sie sich die Mühe und stellen die Infos alle in einer kleinen Broschüre zusammen.

So Sie hier Erfahrungen haben und mitmachen wollen - seien Sie willkommen, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kirche, die hier mit uns zusammen eine Informationsplattform entwickeln haben ein Ziel: Wir wollen uns unsere Arbeit erleichtern. Bereichern Sie unser Forum im Internet.

Arbeitsplatz Pfarrbüro

Der eigene ergonomisch eingerichtete Arbeitsplatz gehört zum Selbstschutz. Nur wer selbst gesund ist, kann anderen helfen.

Wer viel im Büro und am Computer arbeitet, sollte wissen, wie Bildschirm und Tastatur richtig positioniert werden, wie ein moderner Bürostuhl ausgestattet ist oder welche Bürogymnastik sinnvoll ist.
 

Unfallverhütungsvorschriften (Uvv)

  • Allgemeine Vorschriften Büro
  • Erste Hilfe
  • Kirchen - Leitfaden für Küster und Mesner
  • Kirchen - Leitfaden für Kirchenvorstände und Presbyter
  • Erste Hilfe im Betrieb (Mitarbeiter und Mitarbeiter
  • (...)
     

Ersthelfer in der Kirchengemeinde

Ersthelfer sind in der Kirchengemeinde erforderlich. Sie ersetzen nicht den Arzt, sie können aber am Unfallort oft die entscheidende Erste Hilfe leisten. Ohne Sofortmaßnahmen sinkt die Überlebenschance Schwerverletzter von Minute zu Minute. Deshalb sind in jedem Unternehmen und damit in der Kirchengemeinde ausgebildete Ersthelfer erforderlich: Bei bis zu 20 Beschäftigten ein Ersthelfer, ansonsten 5 Prozent der Beschäftigten in Verwaltung und Handel und 10 Prozent der Beschäftigten in den übrigen Betrieben, schreibt der Gesetzgeber vor. Berechnen Sie das bitte mal für den Sonntagsgottesdienst mit über 100 Teilnehmern! Die Ausbildung für Ersthelfer umfasst acht Doppelstunden und regelmäßige Fortbildung (alle zwei Jahre). Einen kurzen Einblick in die Themen der Erste-Hilfe finden Sie unter http://www.drk.de/angebote/erste-hilfe-und-rettung/kleiner-lebensretter.html

Arbeitsalltag im Büro gestalten

Rund 17 Millionen Menschen verbringen ihren Arbeitstag im Büro am Schreibtisch. Mangelnde Bewegung und einseitige Sitzhaltungen führen bei vielen Büroangestellten zu Rückenschmerzen. Wie die Schmerzen entstehen und wie sie vermieden werden können bewirbt das Bundesministerium für Gesundheit und hat Tipps für die Entspannung nach Feierabend, den Pausensnack und den Mittagsspaziergang.

Arbeitsschutz für werdende Mütter

Eine Kündigung ist nahezu unmöglich und in Kirchenbetrieben ist aus der Unternehmensphilosophie heraus die Freude groß, wenn eine Mitarbeiterin Nachwuchs erwartet. Die Themen unseres Infoteils sind "Mutterschaftsgeld", "Elterngeld" und "Kindergeld".

Mitarbeiterinnen sind nicht verpflichtet, ihren Vorgesetzten sofort von ihrer Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. Viele warten zumindest die ersten drei Monate ab.
Mitarbeiterinnen müssen ihrem Arbeitgeber acht Wochen vor Beginn der Elternzeit Bescheid geben. (Beta)

 

 

Von Tag zu Tag

Sa . 09. Juni 2007
Helft den ersten Artikel in WIKIPEDIA.DE zum Berufsbild der Pfarrsekretär/in weiterzuschreiben. Kurz und knapp tragen wir das Wisssenswerte  zusammen.
Ein praktischer Link zur ersten Orientierung im  Projekt "Lexikonartikel"  stellt das Tool MindMap grafisch dar.

Paul´s Schreibtischübungen
"Mit Paul werden Sie fit - Machen Sie mit!", verspricht das Bundesministerium für Gesundheit im Internet: "Zahlreiche Menschen verbringen viel Zeit im Sitzen. Schmerzen im Rücken und Verspannungen im Nacken sind oft die Folgen einer falschen Sitzhaltung und von zu wenig Bewegung. Beugen Sie diesen Problemen vor: Nutzen Sie kleine Pausen am Schreibtisch und halten Sie sich mit einfachen Übungen fit. Unser virtueller Trainer Paul zeigt Ihnen, wie einfach es geht. Er führt Ihnen die Übungen am Bildschirm vor." Machen Sie doch einfach mit!

Gesetzesvorgaben "Ersthelfer"
Bei bis zu 20 anwesenden Beschäftigten muss mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen ( § 6 UVV BGV A5 bzw. GUV 0.3 Erste Hilfe). Bei der Bestimmung der Anzahl an Ersthelfern sind Vertretungsregelungen bei Abwesenheit (Urlaub, Krankheit etc.) zu berücksichtigen.
Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird im Internet, etwa im Regelwerk der Unfallkassen unter http://regelwerk.unfallkassen.de  angeboten. Mehr lesen....

Was ist BoniNet?
Seit einigen Jahren machen wir gute Erfahrung mit der Anwendung BoniNet auf der Basis von Lotus Notes. Dahinter verbirgt sich ein dokumenten-orientiertes, verteiltes Datenbank-system mit sehr enger E-Mail-Anbindung, das Kalenderfunktion, Aufgabenverwaltung, Newsletter, Gemeindehandbücher und viele andere nützliche Dinge kann.
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